Partei A, Vermieter, hat eine kleine Mietwohnung und musste teuer einen Titel (3000€+1500€Anwaltskosten) und die Herausgabe der Wohnung gegen ein Mieterpaar, Partei B, erwirken. (Titel liegt vor!)
Partei B zeichnet sich aus durch:
- Messies (Totalsanierung ca. 10.000€ Schaden)
- Tiersammler (Kanarien, Hunde, Hamster, Hühner, Gänse, Rennmäuse, Kanninchen)
- Harz4 mit 400€-Job
- Schwarzarbeiter (Vermutung mtl. ca. 300€ bis über 1500€)
- Sozialbetrüger (angeblich Knie und Rücken - Atteste machens möglich, insbes. wenn man den ärztlichen Empfehlungen nicht nachkommt),
- Diebe (die Aufzählung würde den Rahmen sprengen),
- Betrüger („ohne Worte“).
Partei B wurde in anderer Sache bereits gemeinschaftlich verurteilt (Bewehrungsstrafe). Weitere Anklagen (von Nachbarn und Firmen wg. Diebstahl und Unterschlagung) wurden von Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis „kumulative Strafe gibt nur eine geringfügige Änderung des Strafmaßes“ / „gewöhnliche Kleinkriminelle“ eingestellt. Partei B macht also so weiter.
Zudem ist bekannt, dass der einstige Besitz von Partei B zwangsvollstreckt wurde und der vorige Vermieter u.a. von Partei B durch Partei B in die Insolvenz getrieben wurde.
Partei B hat Altlasten in Form von Zahlungen an Gerichtsvollzieher in anderer Sache. Die ARGE und die Polizei wissen von den Nebeneinnahmen, können aber wohl nichts machen. „Schwarzgeld“ dürfte bei Partei B vorhanden sein und versteckt im Küchenschrank oder unter dem Kopfkissen liegen.
Wie kann Patei A ihre ausstehenden Forderungen erhaltegeltend machen?