Angenommen, da hat einer viel Geld und hat in Deutschland und in Polen mehrere Firmen. Zwei junge Leute werden nun in Polen angestellt mit allem was in Polen üblich ist ( keine ahnung) werden aber in seinem deutschen Betrieb eingesetzt und wohnen auch dort, was ist wenn einer sich verletzt, was ist wenn eine Behörde den Betrieb überprüft( Zoll? oder wer ist zuständig)Bitte aufklären, danke im vorraus
Hi Doris,
in unserem international tätigen Unternehmen werden auch Deutsche ins Ausland geschickt um dort für Wochen, Monate oder gar Jahre zu arbeiten. Diese Mitarbeiter enthalten sogenannten Entsendungsverträge. Was die genau beinhalten, weiss ich nicht, aber es gibt Möglichkeiten Mitarbeiter legal ins Ausland zu senden. Das könnte in Polen genauso möglich sein.
Gruß
Nita
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Hi Doris,
in unserem international tätigen Unternehmen werden auch
Deutsche ins Ausland geschickt um dort für Wochen, Monate oder
gar Jahre zu arbeiten. Diese Mitarbeiter enthalten sogenannten
Entsendungsverträge. Was die genau beinhalten, weiss ich
nicht, aber es gibt Möglichkeiten Mitarbeiter legal ins
Ausland zu senden. Das könnte in Polen genauso möglich sein.Gruß
Nita
In Polen sind die Jungs als LKWfahrer eingestellt, in Deutschland arbeiten sie in einem Lanwirtschaftlichenbetrieb mit Tieren, und sie sind nicht begrenzt bei dem Betrieb sondern eigentlich fest stationiert, Freundin lebt hier auch schon die allerdings als Saisonarbeierin irgendwo als Spargelstecherin, also nicht dort wo der Freund arbeitet sie wird irgend wann zurück müssen.Die Tage mußte einer der Jungs zum Arzt ging natürlich nicht ohne Versicherungskarte. Was läuft da wohl ab.
In Polen sind die Jungs als LKWfahrer eingestellt, in
Deutschland arbeiten sie in einem Lanwirtschaftlichenbetrieb
mit Tieren, und sie sind nicht begrenzt bei dem Betrieb
sondern eigentlich fest stationiert, Freundin lebt hier auch
schon die allerdings als Saisonarbeierin irgendwo als
Spargelstecherin, also nicht dort wo der Freund arbeitet sie
wird irgend wann zurück müssen.Die Tage mußte einer der Jungs
zum Arzt ging natürlich nicht ohne Versicherungskarte. Was
läuft da wohl ab.
Hallo,
meiner Meinung nach stinkt die Sache ganz gewaltig. Grundsätzlich kennt beispielsweise die Sozialversicherung die Begriffe Ein- und Ausstrahlung. Dies tritt immer in Kraft, wenn jemand von Deutschland ins Ausland entsendet wird oder umgekehrt.
Wird also jemand, der in Polen beschäftigt ist, nach Deutschland entsendet, gilt das polnische Sozialversicherungsrecht (das polnische Rechts strahlt quasi nach Deutschland ein - daher der Begriff Einstrahlung). Das wichtigste daran ist, dass im Arbeitsvertrag ganz klar und deutlich das Wort Entsendung enthalten sein muss. Dazu kommt, dass der Aufenthalt im anderen Staat von vornherein befristet sein muss. Enthält der Arbeitsvertrag solche Dinge nicht (dein Fall hört sich danach an), gilt deutsches Sozialversicherungsrecht.
Viele Grüße
Florian Mair