Schwarzbau auf Ackerland - Gewohnheitsrecht?

Hallo,

angenommen jemand baut auf einem Ackerland illegal eine kleine Huette und einen Zaun.

Muessen diese Errichtungen abgerissen werden auch nachdem sie eine lange Zeit dort stehen oder gilt ab einer gewissen Zeit ein Gewohnheitsrecht oder aehnliches so dass die Errichtungen nicht mehr entfernt werden muessen.

Gruss und Dank

Desperado

Moin,
privatrechtlich gibt es ein Gewohnheitsrecht. Öffentlich Rechtlich, also Bauordnung, nicht.

vnA

Moin,
dann nennen wir es hier einfach statt Gewohnheitsrecht Bestandschutz und schon wird ein Schuh draus :stuck_out_tongue:

zu der orginalen Frage, das kommt darauf an :wink:

gruss

Moin,
privatrechtlich gibt es ein Gewohnheitsrecht. Öffentlich
Rechtlich, also Bauordnung, nicht.

vnA

Auch privatrechtlich greift nicht immer das Gewohnheitsrecht.
Wenn ein Nachbar aktenkundig gewalttätig ist, muss der andere sich nicht der Gefahr aussetzen, um das, was da als „Gewohnheit“ etabliert werden soll, zu beseitigen.

Moin,
dann nennen wir es hier einfach statt Gewohnheitsrecht
Bestandschutz und schon wird ein Schuh draus :stuck_out_tongue:

Bestandsschutz gibt es nur bei legalen Baulichkeiten. Und schon ist der Schuh wieder weg.
vnA

Wobei das nicht ganz so einfach ist, dazu müsste man das Bundesland wissen, wie lange das Gbeäude steht, ob die Baubehörde von ihm kenntnis hatte usw…

Wobei das nicht ganz so einfach ist, dazu müsste man das
Bundesland wissen, wie lange das Gbeäude steht, ob die
Baubehörde von ihm kenntnis hatte usw…

In welchem Bundesland das Gebäude steht ist nicht von Belang, da die Rechtslage einheitlich ist.
Wie lange der illegale Zustand schon andauert und ob die Baubehörde davon Kenntnis hatte ändert nichts an der grundsätzlichen Illegalität. Lediglich über die aus der Illegalität zu ziehenden Konsequenzen.
Wenn nachweisbar ist, dass das Gebäude mit Kenntnis der Baubehörde schon viele Jahre steht wird es zwar nicht legal, aber die Baubehörde wird einen Abriss vor Gericht vermutlich nicht mehr erwirken können. Wichtig bei der Klärung der Frage ist welche Rechtsgebiete betroffen sind: Nachbarrecht, Planungsrecht oder materielles Baurecht. Lediglich bei Verstößen gegen das materielle Baurecht, wenn Leben oder Gesundheit der nutzenden Personen bedroht ist, wird es egal sein wie lange und mit wessen Wissen das Gebäude schon steht.

vnA