Wobei das nicht ganz so einfach ist, dazu müsste man das
Bundesland wissen, wie lange das Gbeäude steht, ob die
Baubehörde von ihm kenntnis hatte usw…
In welchem Bundesland das Gebäude steht ist nicht von Belang, da die Rechtslage einheitlich ist.
Wie lange der illegale Zustand schon andauert und ob die Baubehörde davon Kenntnis hatte ändert nichts an der grundsätzlichen Illegalität. Lediglich über die aus der Illegalität zu ziehenden Konsequenzen.
Wenn nachweisbar ist, dass das Gebäude mit Kenntnis der Baubehörde schon viele Jahre steht wird es zwar nicht legal, aber die Baubehörde wird einen Abriss vor Gericht vermutlich nicht mehr erwirken können. Wichtig bei der Klärung der Frage ist welche Rechtsgebiete betroffen sind: Nachbarrecht, Planungsrecht oder materielles Baurecht. Lediglich bei Verstößen gegen das materielle Baurecht, wenn Leben oder Gesundheit der nutzenden Personen bedroht ist, wird es egal sein wie lange und mit wessen Wissen das Gebäude schon steht.
vnA