Hallo,
gibt es irgendwo die Möglichkeit, Verstöße gegen das Fernabsatzgesetz zu melden? So eine Art schwarze Liste bei den Verbraucherverbänden?
Im konkreten Fall habe ich bei fk-automotive.de Spurplatten bestellt. Da für die Montage die Radschrauben abgesägt werden müssten (was nicht in der Beschreibung stand), habe ich sie wieder (nach tel. Ankündigung) zurückgeschickt. Nach vier Wochen habe ich dann schriftlich nachgefragt (mit Kopie des Einsendebelegs), wo denn mein Geld bliebe. Man möge mir doch den Kaufpreis incl. Rückporto zurückerstatten. Kurz darauf kam ein Scheck, aber nur der Kaufpreis. Ich habe eine Mahnung geschrieben, mir die ausstehenden Portokosten bis zum 15.10. zu überweisen und bis heute nix gehört. Da das vermutlich kein Einzelfall ist und die Fa. damit das Fernabsatzrecht (und ihre eigenen AGBs) umgeht, halte ich einen Eintrag in einer solchen „schwarzen Liste“ für sinnvoll.
Gruss, Niels
Hallo,
wie hoch war der Kaufpreis und was steht hinsichtlich des Fernabsatzes in deren AGB ?
Beträgt der Kaufpreis unter 40,-- Euro, kann dem Käufer per AGB auferlegt werden, dass die Rücksendekosten von diesem zu tragen sind.
Darüber hinaus wäre ich sehr vorsichtig, Firmen im WWW öffentlich zu brandmarken. Sind die erhobenen Vorwürfe nämlich unbegründet, kann eine nette Schadenersatzforderung auf dich zukommen.
Gruß
Matthias
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Hallo,
das beantwortet jetzt zwar meine Frage nicht aber:
wie hoch war der Kaufpreis und was steht hinsichtlich des
Fernabsatzes in deren AGB ?
Beträgt der Kaufpreis unter 40,-- Euro, kann dem Käufer per
AGB auferlegt werden, dass die Rücksendekosten von diesem zu
tragen sind.
99 Euro. In den AGB steht, dass das Rückporto bei Beträgen unter 40 Euro der Käufer zu tragen hat.
Darüber hinaus wäre ich sehr vorsichtig, Firmen im WWW
öffentlich zu brandmarken. Sind die erhobenen Vorwürfe nämlich
unbegründet, kann eine nette Schadenersatzforderung auf dich
zukommen.
Da sollen se mal kommen! Ich bezweifele das aber: wer im Glashaus sitzt…
Gruss, Niels