Hi,
wenn eine Tagesmutter schwarz arbeitet, wie ist das :versicherungstechnisch, falls einem Kind dort etwas passiert
So:
aftpflichtversicherungsschutz für Tagespflegepersonen
Eine Haftpflichtversicherung schützt die Tagespflegeperson gegen Ansprüche, die von geschädigten Dritten aufgrund schuldhaften Handelns oder Unterlassens geltend gemacht werden. D.h. die Eltern können von der Tagespflegeperson Schadenersatz verlangen, wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt hat. Liegt kein schuldhaftes Verhalten (Tun oder Unterlassen) der Tagespflegeperson vor, können die Eltern keinen Schadenersatz verlangen. Wird Klage gegen die Tagespflegeperson erhoben und handelt es sich aus ihrer Sicht und aus Sicht des Versicherers um einen unberechtigten Anspruch, so wird der Versicherer hier einen Verteidiger zur Verfügung stellen.
Geht das überhaupt, beim Jugendamt gemeldet, aber die
Tagesmutter ist nicht angemeldet?
hir findest du die Informationen, die du brauchst:
http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/…
Und wie ist das, wenn man sich die Kinderbetreuung von der
Steuer absetzen will? Da geht wohl nix, wenn die Tagesmutter
schwarz arbeitet, oder?
Schwarzarbeit ist unsozial!
Wenn Einkünfte beim Finanzamt gemeldet werden liegt im steuerrechtlichen Sinne keine Schwarzarbeit mehr vor.
Werden Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen icht abgeführt, hat das mit der Steuer nichts zu tun. Das ist dann ein Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht und dafür sind KK und Rentenversicherer zuständig (Bzw. evtl. Bundesknappschaft)
bye
bye