'schwarze' Tagesmutter

Hallo,

wenn eine Tagesmutter schwarz arbeitet, wie ist das versicherungstechnisch, falls einem Kind dort etwas passiert?

Geht das überhaupt, beim Jugendamt gemeldet, aber die Tagesmutter ist nicht angemeldet?

Und wie ist das, wenn man sich die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen will? Da geht wohl nix, wenn die Tagesmutter schwarz arbeitet, oder?

Viele Fragen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Danke, Salbei

Hiho,

ähm, daß es vornehmlich illegal ist, hat Dir aber jemand erklärt, oder? :smile:

Cheers, Nike

wenn eine Tagesmutter schwarz arbeitet, wie ist das
versicherungstechnisch, falls einem Kind dort etwas passiert?

Ich denke, versicherungstechisch wäre es besser, den Kindern passiert nichts. (Will heißen, jede Versicherung steigt höchstwahrscheinlich aus.)

Geht das überhaupt, beim Jugendamt gemeldet, aber die
Tagesmutter ist nicht angemeldet?

Staatliche Mühlen mahlen laaaaaaaangsam.

Und wie ist das, wenn man sich die Kinderbetreuung von der
Steuer absetzen will? Da geht wohl nix, wenn die Tagesmutter
schwarz arbeitet, oder?

Du kannst es versuchen. Wenn du von der schwarzarbeitenden Tagesmutter Belege bekommst, dass Du Zahlungen leistest, kannst du diese angeben und sie werden dann wohl auch anerkannt. Wer dann allerdings 100-prozentig Besuch von den Finanzbehörden bekommt, ist die Tagesmutter, wegen Steuerhinterziehung. Und sollte im Zuge herauskommen, dass du von der Schwarzarbeit wusstest, bist du der Nächste, der Probleme bekommt.

Hallo Hardy,

Schwarzarbeit ist so ne Sache. Du bezahlst ja schließlich die Tagesmutter und das schwarz. Den Kind sollte dann wirklich nichts passieren und wenn etwas passiert, dann kannst du die Tagesmutter nicht dafür verantwortlich machen, es sei denn sie nimmt von dir kein Geld und betreut das Kind „nur“.

Mit Sicherheit würde ich dir nicht raten, beim Finanzamt die Quittungen oder Rechnungen einzureichen, da sie schwarz arbeitet. Da bekommst du und eventuell die Tagesmutter richtig Probleme. Mach das auf keinen Fall!

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Liebe Katrin,

Schwarzarbeit ist so ne Sache. Du bezahlst ja schließlich die
Tagesmutter und das schwarz. Den Kind sollte dann wirklich
nichts passieren und wenn etwas passiert, dann kannst du die
Tagesmutter nicht dafür verantwortlich machen, es sei denn sie
nimmt von dir kein Geld und betreut das Kind „nur“.

Mit Sicherheit würde ich dir nicht raten, beim Finanzamt die
Quittungen oder Rechnungen einzureichen, da sie schwarz
arbeitet. Da bekommst du und eventuell die Tagesmutter richtig
Probleme. Mach das auf keinen Fall!

keine Sorge, die Betreuung meiner Kinder läuft ganz offiziell und legal im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.

Wie Salbei das regeln wird, weiß ich aber natürlich nicht.

Btw, irgendwie habe ich fast den Eindruck, du hättest meinen Beitrag ein wenig flüchtig gelesen.

wenn eine Tagesmutter schwarz arbeitet, wie ist das
versicherungstechnisch, falls einem Kind dort etwas passiert?

Ich denke, versicherungstechisch wäre es besser, den Kindern
passiert nichts. (Will heißen, jede Versicherung steigt
höchstwahrscheinlich aus.)

Geht das überhaupt, beim Jugendamt gemeldet, aber die
Tagesmutter ist nicht angemeldet?

Staatliche Mühlen mahlen laaaaaaaangsam.

Und wie ist das, wenn man sich die Kinderbetreuung von der
Steuer absetzen will? Da geht wohl nix, wenn die Tagesmutter
schwarz arbeitet, oder?

Du kannst es versuchen. Wenn du von der schwarzarbeitenden
Tagesmutter Belege bekommst, dass Du Zahlungen leistest,
kannst du diese angeben und sie werden dann wohl auch
anerkannt. Wer dann allerdings 100-prozentig Besuch von den
Finanzbehörden bekommt, ist die Tagesmutter, wegen
Steuerhinterziehung. Und sollte im Zuge herauskommen, dass du
von der Schwarzarbeit wusstest, bist du der Nächste, der
Probleme bekommt.

Hi,

wenn eine Tagesmutter schwarz arbeitet, wie ist das :versicherungstechnisch, falls einem Kind dort etwas passiert

So:
aftpflichtversicherungsschutz für Tagespflegepersonen

Eine Haftpflichtversicherung schützt die Tagespflegeperson gegen Ansprüche, die von geschädigten Dritten aufgrund schuldhaften Handelns oder Unterlassens geltend gemacht werden. D.h. die Eltern können von der Tagespflegeperson Schadenersatz verlangen, wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt hat. Liegt kein schuldhaftes Verhalten (Tun oder Unterlassen) der Tagespflegeperson vor, können die Eltern keinen Schadenersatz verlangen. Wird Klage gegen die Tagespflegeperson erhoben und handelt es sich aus ihrer Sicht und aus Sicht des Versicherers um einen unberechtigten Anspruch, so wird der Versicherer hier einen Verteidiger zur Verfügung stellen.

Geht das überhaupt, beim Jugendamt gemeldet, aber die
Tagesmutter ist nicht angemeldet?

hir findest du die Informationen, die du brauchst:
http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/…

Und wie ist das, wenn man sich die Kinderbetreuung von der
Steuer absetzen will? Da geht wohl nix, wenn die Tagesmutter
schwarz arbeitet, oder?

Schwarzarbeit ist unsozial!
Wenn Einkünfte beim Finanzamt gemeldet werden liegt im steuerrechtlichen Sinne keine Schwarzarbeit mehr vor.

Werden Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen icht abgeführt, hat das mit der Steuer nichts zu tun. Das ist dann ein Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht und dafür sind KK und Rentenversicherer zuständig (Bzw. evtl. Bundesknappschaft)

bye

bye

da bin ich aber froh…
… daß ich damals nicht erwischt worden bin.
ich war ja sowas von illegal! und meine freundinnen auch! das wären zusammengerechnet bestimmt 50 jahre zuchthaus rausgekommen. wir haben nämlich vor ca. 25 jahren mit - wie ich dank dir jetzt weiß - nicht unerheblicher krimineller energie gewohnheitsmäßig wechselseitig auf unsere kinder aufgepaßt. völlig unqualifiziert! und geld hat auch den besitzer gewechselt!

by the way: hebammen müssen in zukunft laut EU-recht medizin studiert haben. ich hoffe nur, man ist konsequent und verlangt von gebärenden wenigstens abitur.

gruß
ann

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3 Like

*lol*
Hi Ann,

es geht ja nicht darum, wer wie was illegal tut. Das Thema würde hier zu weit gehen. :wink:

Es geht nur darum, daß es nicht gerade geschickt ist, in einem Internetforum nach Vollzugstipps für Steuerhinterziehungen o.Ä. zu fragen. Wenn das so einfach wäre, hätte ich das schon längst getan. *g*

Liebe Grüße,
Nike

1 Like

hi nike,

Es geht nur darum, daß es nicht gerade geschickt ist, in einem
Internetforum nach Vollzugstipps für Steuerhinterziehungen
o.Ä. zu fragen.

wenn du die anfrage noch einmal liest, wirst du feststellen, daß - zugegeben unangebrachte - frage nach der steuerlichen geltendmachung nur einen kleinen teil seiner anfrage ausnimmt.

gruß
ann