'schwarze' Vermietung strafrechtlich verfolgbar?

Guten Tag,
mein ehem. Vermieter hat sich ein Haus 2005 gekauft. Den Keller hat er ausgebaut und als Wohnraum (38qm) vermietet (an meinen Vormieter und dann an mich).
Er hat keine Mietverträge ausgestellt, weil er sonst die Eigenheimzulage verloren hätte. Offiziell hat er also die Wohnung nicht als vermieteten Wohnraum gemeldet. Ich gehe davon aus, dass er auch keine Steuern aus Vermietung & Verpachtung angegeben hat.

Anfang des Jahres (nach 5 Monaten Vermietung an mich) hat er mir dann eine Mieterhöhung aufgedrückt und mit Mietspiegel & erhöhten Energiekosten begründet, pro Monat 30,-€ mehr.
Um des lieben Frieden willen habe ich diese nach der Ankündigung ab März bezahlt, jedoch nicht rückwirkend für die ersten 2 Monate des neuen Jahres.
Der Vermieter hatte bereits bei meinem Einzug zugesichert, die Baustelle des Kellers vor meiner Wohnung in Ordnung zu bringen (unverputzte Wände, offene Elektrokabel, Bauschutt, Geräte - durch die musste ich durch, bis ich in meine Whg kam).
Dies hat er aber nie getan.

Auch die Mängel IN der Wohnung (Schimmelfleck in der Küche, undichte Katzenklappe, dadurch kalter Luftzug, keine Heizung in der Küche, defekter Herd, Schimmel an Tapete, herausgebrochener Putz an den Wänden nach Fenster-Erneuerung) hat er nur zum Teil bis gar nicht beseitigt.

Bis zum Auszug habe ich die Miete vollständig und pünktlich gezahlt. Nur die beiden rückwirkend geforderten Mieterhöhungen habe ich bis heute zurück gehalten - damals wollte ich erstmal sehen, ob er überhaupt mal endlich im Keller was in Ordnung bringt.

Der Vermieter will nun weiterhin auf die 60,-€ pochen. Ich möchte aber nicht zahlen, weil er seine Leistung in meinen Augen nicht erbracht hat und ich weiterhin trotz Zusicherung der Renovierung ausgeharrt habe (sicherlich ein Fehler von mir).

Punkt 1) Ganz generell: hat er eigentlich schwarz bzw. illegal vermietet? Hat er sich strafbar gemacht, wegen bewusster Nicht-Angabe der Vermietung gegenüber dem Finanzamt und Einstreichen der EHZ?
—> Falls ja, ich will ihn gar nicht anzeigen, sondern nur wissen, an welchen Grenzen er sich bewegt hat (und übrigens: das als Beamter!)

Punkt 2) Muss ich die 60,-€ zahlen? Ich würde sie zahlen, aber nur um des lieben Frieden willen, wieder mal. Im Grunde widerstrebt es mir, weil ich ihn dann das ganze Jahr schön finanziert habe und die ganze Zeit darauf gewartet habe, dass die Mängel mal behoben werden. Wir haben keinen Vertrag, aber mein Rechtsempfinden und meine emotionale Betrachtung spielen mir entweder einen Streich oder ich liege wirklich daneben.

Vielen Dank für eine konstruktive Antwort!

vor allem musst du das Folgende nicht nur wegklicken, sondern auch beachten.

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Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.