Selber Hallo,
Hallo zusammen,
mit Schrecken musste ich gerade feststellen das hinter unserem
Wohnzimmerschrank in Bodenhöhe schwarzer Schimmel an der Wand
ist (es riecht morgens etwas nach Schimmel in dem Raum,
deshalb habe ich nachgeschaut). Die Rückwand des Schrankes ist
auch leicht befallen. Insgesamt ist etwa ein halber
Quadratmeter betroffen. Der Ursprung könnte eine
„Überschwemmung“ unserer Garage vor ca. 3 Monaten gewesen
sein. Die Garage liegt direkt neben dem Wohnzimmer.
Jetzt meine Fragen, was ist zu tun? Die Garage und dessen Wand
ist rein äußerlich wieder trocken.
- Kann es ausreichen den Schimmel einfach abzuwaschen? Gibt
es da spezielle Mittel für?
Wenn Ihr einen Wasserschaden in der Garage hattet und jetzt ist die Wand in der dahinter liegenden Wohnung geschimmelt, glaube ich nicht das abwaschen da noch hilft. Da muß wahrscheinlich ein Profi ran.
Die Rückwand vom Schrank würde ich sofort austauschen - wenn es geht.
Ansonsten vielleicht sogar einen neuen Schrank kaufen.
Als sofort Maßnahmen würde ich vorerst einmal Schimmelex auf die befallenen Stellen sprühen. Vielleicht kann die Ausbreitung des Schimmels damit erst einmal gestoppt werden.
- Sollte man die Feuchtigkeit der Räume / der Wände messen
lassen?
Könnte man
- Sind bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich?
Könnte sein, das der Putz auf beiden Seiten abgeklopft werden muß.
Wurde die Überschwemmung dem Vermieter gemeldet und hat dieser den Wasserschaden seiner Wohngebäudeversicherung gemeldet. Was wurde veranlasst die Wand trocken zu kriegen.
- Was ist miettechnisch zu beachten?
Sofort den Vermieter Bescheid sagen bzw. dann event. die Miete kürzen. Ich hoffe Ihr habe einen Mietrechtschutz oder seit im Mieterschutzbund. Meisten sagt der Vermieter es liegt am falschen Wohnverhalten und der Mieter sagt es liegt am Haus. Beim Schimmelstreit geht es meistens vor den Kader.
Wurde die Überschwemmung dem Vermieter gemeldet und hatte dieser den Wasserschaden seiner Wohngebäudeversicherung gemeldet? War es den überhaupt ein Versicherungsfall?
Oder wurde die Überschwemmung von Euch nicht dem Vermieter gemeldet. Dann könnte der Mieter die Schuld auf Euch abwälzen.
- Was ist „gesundheitlich“ zu beachten?
Sich erstmal nicht in diesem Raum aufhalten. Regelmäßig sturzlüften und normal heizen
DANKE & Gruß
Udo Linnenschmidt
Gruß Raumpilot - ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.