Oh das ist ein interessantes Thema, denn es ist fraglich, ob
die bekannten 40 EURO „erhöhtes Beförderungsentgeld“ überhaupt
rechtens sind.
Erst mal wäre es interessant zu erfahren, wie das Wort richtig geschrieben wird. Entgelt (von „entgelten“, nicht von „entgelden“) schreibt man nämlich hinten mit T.
Die Bahn sagt, jeder der sich von uns befördern lässt und
schwarz fährt muss zahlen (steht ja schließlich über jedem
Eingang und in jedem Zug). Aber, was ist dieser Hinweis
rechtlich gesehen eigentlich?
Tja, was ist es denn nur, was könnte es denn sein?
AGB können es nicht sein bzw. wären nicht bindend, schließlich
wollte der Schwarzfahrer keinen Beförderungsvertrag eingehen.
Wo hast du das denn her? Ts ts ts!
Lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Protestatio_facto_contr…
Das Thema ist total ausgelutscht. Und du hast Unrecht.
Schwarzfahren ist zwar nach § 265a StGB als „Erschleichung von
Leistungen“ strafbar
Darüber kann man trefflich streiten. Zwar sehen Teile der Rechtsprechung das so; es gibt aber auch gewichtige Stimmen dagegen (Fischer, Levay u.a.)
aber davon hätte die Bahn nix (außer
einer Anzeige und der Möglichkeit nach
Schadensersatzforderungen, doch das ist was anderes als die 40
EURO Strafgeld).
Ja, und vor allem hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. „Schadensersatz“ könnte man auch ohne Anzeige fordern. Natürlich braucht man dafür einen Schaden.
Levay