Mensch, du Armer. Da gibt es doch tatsächlich Leute, die
deiner extremst gut begründeten Meinung nicht folgen.
ein letztes mal. es ist nicht meine Meinung. es ist die meinung, die der überwiegende teil der rspr und der literatur folgt. sicherlich kannst du deine ansicht (in diesem fall wirklich nur deine) an den tag legen, nur bringt das dem fragesteller wenig, wenn das gericht anders entscheidet…
dabei hast du sogar einen Artikel in einer
rechtswissenschaftlichen Zeitschrift gelesen. Das tut mir aber
Leid…
nicht nur das, ich beschäftige mich seit jahren damit. sei doch froh, dass ich dir eine quelle gebe (sowas scheinst du nicht zu kennen), in der du einblick in die rechtslage bekommst…
In der BefBedV (ja, so wird diese Verordnung üblicherweise
abgekürzt)
eigtl nicht, es heißt BefBedG, überlicherweise aber VO-ABB. aber naja, nenn es, wie du willst… ich weiß ja, was du meinst…
heißt es unter anderem: Die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung im
Straßenbahn- und Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen . Würde sich die Verordnung nur auf
Fahrgäste mit gültigem Beförderungsvertrag beziehen, wieso
steht in den darin enthaltenen Regelungen dann etwas über die
Beförderung von Kindern unter sechs Jahren oder von Tieren?
Außerdem könnte jeder Schwarzfahrer dann folgenlos gegen alle
Bestimmungen verstoßen, also zum Beispiel auch gegen § 3 Abs.
1 Nr. 3, und mit einer geladenen Maschinenpistole einsteigen.
ok, da steckt auch dein denkfehler…
du machst offensichtlich keinen unterschied zwischen gültigem fahrausweis und gütligem beförderungsvertrag.
ein 18jähriger schwarzfahrer muss NATÜRLICH das erhöhte entgelt zahlen. er schließt einen vertrag, hat aber keinen gültigen fahrausweis, verstanden ?
hier geht es aber um einen minderjährigen, der ohne einwilligung seiner eltern keinen wirksamen vertrag schließen kann. (einfach mal das gesetz lesen, §§ 107ff.bgb)
mehr will ich dazu eigtl auch nicht schreiben, da ich dich für ziemlich belehrungsresisten halte…
hauptsache ist, dass der threadersteller weiß, dass das kind NUR das normale beförderungsentgelt leisten muss (s.o.) und gerade nicht das erhöhte be.
Weiter so, dann wirst du mit deinem Jura-Studium Erfolg haben.
beide examina wurden mit großem prädikat abgeschlossen, trotzdem danke…