hallo
. ich hab eine frage. ich hab gesehen das sie mal das schwarzfahren thematisiert haben. wie ist die rechtslage,wenn der beschuldigte,erst bei fahrtantritt bemerkt, die er die karte verloren hat,sich eine neue kaufen wollte, aber bereit vor dem kauf einer neuen karte kontrolliert wurden ist? um etwas genauer zu schildern: der beschuligte kaufte sich bereits eine fahrkarte. er ging zum training und bemerkte bei der heimfahrt,( es war eine fahrkarte die man noch entwerten musste.nebenbei )das die fahrkarte weg ist. nach etwas suchen entschloss er im bahn sich befindeten automaten eine neue karte zu holen. jedoch wurde er kurz davor kontrolliert, nachdem stand es nicht in seiner absicht leistung zu erschleichen. aber inwie fern wäre das bei der staatsanwaltchaft hilfreich. immerhin kann er nicht beweisen das er de karte mal besaß. Anderseits kann ja die staatsanwaltschaft das gegenteil beweisen. wie sehen sie das?
Ist die Person denn bei der Polizei angezeigt worden, z. B. wegen Erschleichung von Dienstleistungen o.ä.? Oder geht es nur um das 'erhöhte Beförderungsentgelt?
Letzteres ist keine gerichtliche Strafe, sondern irgend so ein Konstrukt, das halt in den AGB der Verkehrsbetriebe steht, und da muss lediglich nachgewiesen werden, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis besaß. Und den besaß er ja nunmal nicht. Selbst seine vorher gekaufte Fahrkarte war noch nicht entwertet.
Ich würde von den Verkehrsbetrieben kein Entgegenkommen erwarten, und zu einem Gerichtsprozess würde ich es erst recht nicht kommen lassen, denn dann wird es richtig teuer.
Ich kann nur raten, es so schnell wie möglich zu bezahlen, und den Ärger so schnell wie möglich zu vergessen.
Merk dir einfach für die Zukunft, dass das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel nur was für sehr sorgfältige Experten ist, alle anderen müssen halt ab und an erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, oder sich per Auto, Fahrrad oder per pedes fortbewegen.
Kleine Anektode:
Ich kannte da auch mal so nen Experten. Alkoholiker, Sozialhilfeempfänger. Ist regelmäßig Zug gefahren, und die Schaffner Zugbegleiter kannten ihn natürlich schon. Das ging dann so: Zugbegleiter kommt
„Und? Fahrkarte? Wieder keine dabei!?“ Typ starrt leer vor sich hin Zugbegleiter schaut ein paar Sekunden böse und geht weiter
Nix mit erhöhtem Beförderungsentgelt oder an der nächsten Station rausschmeißen. Hätte einfach keinen Sinn gehabt.
Zum beschriebenen Fall: Fahrkarte kaufen, bei Bedarf entwerten, und ab ins Portmoneeeee damit!
Was ist es denn dann?
Ein Gesetz ist es nicht, sondern eine Verordnung. Sie steht zwar nicht in den AGB der einzelnen Verkehrsbetriebe, aber ich finde immer noch, dass es irgendein Konstrukt ist.
Jedenfalls ist jemand, der dieses erhöhte Beförderungsentgelt zahlen soll, noch kein Beschuldigter, dessen Fall automatisch vor Gericht kommt.
Die Eingangsformel der Verordnung lautet:
„Auf Grund des § 58 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 241), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 348), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:“
Das ist eben nicht gerade wie von Dir behauptet:
Übrigens, das:
stimmt imho auch nicht - der Fahrgast muss nachweisen, dass er hatte. Nicht umgekehrt.
Ja, gut, logisch. Mein Gedankengang war, dass die Verkehrsbetriebe im Nachhinein das Nichtvorhandensein dadurch nachweisen, dass der Fahrgast das Vorhandensein eben nicht nachweisen kann. - Aber steht die Frage der Beweislast irgendwie in Frage? - Wenn es den UP nicht weiter interessiert, dann interessiert mich es auch nicht.
das war aber nicht im Sinne der Chefs der Zugbegleiter und auf Dauer funktioniert sowas auch nicht.
Denn heutzutage wird per EDV jede Linie auf ihre Prüfquote überwacht und regelmäßig von Kontroll-Trupps heimgesucht.