'Schwarzfahren', Jugendliche

Hallo, sorry, langweilige Frage, und sicher nicht zum ersten Mal…
Es sind jedoch so viele verschiedene Antworten dazu zu ergoogeln, dass mich die aktuelle Rechtslage vor allem interessieren würde.

Fährt eine 15-jährige „schwarz“, nachdem die Mutter selber vergeblich mit Scheinen, die wieder ausgespuckt werden versucht hatte, eine Karte für sie zu lösen, findet sie im Zug den Schaffner nicht, weil der on der Zugführerkabine war, später aber auftaucht und sie kalt erwischt, erfoglt dann eine Strafanzeige-
Womit hätte die Jugendliche strafrechtlich zu rechnen, wenn einige Monate vorher schon mal ein erhöhtes Beförderungsentgelt, rechtmäßig erhoben worden ist?

Hoffe, dass die Frage korrekt formuliert wurde, und dass sich jemand einer so langweiligen Frage erbarmt :smile:.

Grüße,
Zahira

Hallo!

Womit hätte die Jugendliche strafrechtlich zu rechnen

In der Theorie mit gar nichts, weil kein tatbestandlich relevantes Handeln zu erkennen ist. In der Praxis, wenn das Gericht von einem vorsätzlichen Erschleichen überzeugt sein sollte, mit einer Ermahnung oder einer Maßregel.

Hallo,

Womit hätte die Jugendliche strafrechtlich zu rechnen, wenn
einige Monate vorher schon mal ein erhöhtes
Beförderungsentgelt, rechtmäßig erhoben worden ist?

§2 JGG:

Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

Im Jugendstrafrecht gibt es daher keine Mindeststrafen und auch sonst keinerlei Festlegungen, wie auf Verfehlungen zu reagieren ist.

Kommt auch auf das „Gesamtpaket“ der Verfehlungen an. Zudem macht sich so etwas im Bundeszentralregister nicht so gut.

Gruß

S.J.

Vielen Dank erst einmal für´s Antworten überhaupt, ich weiss es zu schätzen :smile:

Wenn ich noch nachfragen darf,…

In der Theorie mit gar nichts, weil kein tatbestandlich
relevantes Handeln zu erkennen ist.

…tatbestandlich nicht relevant heisst was?
Keine große Sache, oder, Fahrschein wurde ja versucht zu lösen, also keine Absicht der Erschleichung der Dienstleistung?
Letzteres, oder?

In der Praxis, wenn das

Gericht von einem vorsätzlichen Erschleichen überzeugt sein
sollte, mit einer Ermahnung oder einer Maßregel.

Maßregel wären z.B. ein paar Stunden Arbeit?
Geldstrafe nicht bei Jugendlichen?

Danke auch für die klare Antwort!

Gruß,
Zahira

Hm, ja, verstehe den von Dir erläuterten Gedanken, der hinter dem Paragraphen steht.
Das ist ja, wenn es auch so gehandhabt wird, gar keine schlechte Sache.

Eure beiden Antworten zusammen ergeben mir ein klareres Bild, ich bin froh, dass ich mich getraut hab zu fragen,ich schäm mich ja schon ein wenig, angesichts so einer Lappalie zu fragen, es ist nur ein ganz blödes und ohnmächtiges Gefühl, wenn der eigene Sonnenschein plötzlich zur Polizei geladen wird…

Danke!

Zahira

Hm, ja, verstehe den von Dir erläuterten Gedanken, der hinter
dem Paragraphen steht.
Das ist ja, wenn es auch so gehandhabt wird, gar keine
schlechte Sache.

Natürlich wird das so gehandhabt. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_%28Deu…

Eure beiden Antworten zusammen ergeben mir ein klareres Bild,
ich bin froh, dass ich mich getraut hab zu fragen,ich schäm
mich ja schon ein wenig, angesichts so einer Lappalie zu
fragen, es ist nur ein ganz blödes und ohnmächtiges Gefühl,
wenn der eigene Sonnenschein plötzlich zur Polizei geladen
wird…

Kein Drama. Hoffentlich ist der Eindruck entsprechend beeindruckend und sorgt dafür, dass man sich künftig/weiterhin an die Regeln hält.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn ich noch nachfragen darf,…

In der Theorie mit gar nichts, weil kein tatbestandlich
relevantes Handeln zu erkennen ist.

…tatbestandlich nicht relevant heisst was?
Keine große Sache, oder, Fahrschein wurde ja versucht zu
lösen, also keine Absicht der Erschleichung der
Dienstleistung?
Letzteres, oder?

ganz genau.

In der Praxis, wenn das

Gericht von einem vorsätzlichen Erschleichen überzeugt sein
sollte, mit einer Ermahnung oder einer Maßregel.

Maßregel wären z.B. ein paar Stunden Arbeit?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__13.html

Geldstrafe nicht bei Jugendlichen?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__15.html

Ich gehe aber eher davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

Gruß

S.J.

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Superprima, ganz herzlichen Dank!
Ist jetzt bestmöglich für mich geklärt.

Gruß,
Zahira