hi,
mal ne frage… ich hab meine Handtasche iwo liegen lassn und bin dann 1 Station schwarzgefahren. natürlich ausgerechnet da erwischt worden.
kann ich denen sagen statt zu zahlen, geh ich stattdessen in den knast u sitz das ab??
danke.
vg
hi,
mal ne frage… ich hab meine Handtasche iwo liegen lassn und bin dann 1 Station schwarzgefahren. natürlich ausgerechnet da erwischt worden.
kann ich denen sagen statt zu zahlen, geh ich stattdessen in den knast u sitz das ab??
danke.
vg
Kommt darauf an. Sofern das Deine erste Schwarzfahrt war, dann wird wohl nur das erhöhte Beförderungsentgelt fällig. Da es sich dabei nicht um eine von einem Gericht verhängte Geldstrafe handelt, gibt’s dafür auch nicht die „Option“ der Ersatzfreiheitsstrafe.
Aber um auch das spannender zu gestalten, kannst Du Dich einfach weigern, die Strafe zu bezahlen. Irgendwann kommt die Mahnung, dann ein Schreiben von einem Inkassobüro, in dem die ursprüngliche Strafe zzgl. Mahn- und Inkassokosten aufgeführt sind. Dann wird wahrscheinlich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, an dessen Ende dann ein Vollstreckungstitel in Haus flattert bzw. der Gerichtsvollzieher mit selbigem in der Hand vor der Tür steht.
Sofern Du schon mehrfach ohne Fahrschein erwischt worden bist, kannst Du aber darauf hoffen, doch noch im Gefängnis zu landen. Dann wird nämlich u.U. ein Strafverfahren in die Wege geleitet, an dessen Ende Du dann zu x Tagessätzen verurteilt wirst. Das x bestimmt dann die Zahl der Tage, die Du hinter Gitter wandern darfst, wenn Du die Geldstrafe nicht bezahlst. 15-30 Tage sind da in der Regel schon drin.
Ich weiss nicht, ob das so eine gute Idee wäre. Ich hab von Schlaubergern gehört, die „irgendwas“ nicht bezahlen wollten und dafür Haft bekamen. Anschließend waren sie recht kleinlaut. Man habe dort Dinge erlebt, die würde man seinem schlimmsten Feind nicht zumuten wollen.
Gruß
rakete
danke, c-punkt und Raketenbasis.
ich hab grad auch nochmal mit der mvg tel… es is leider so, wie c-punkt gesagt hat. :////// so ein elend. verdammt.
die mvg sollte das nochmal überdenken… ich fände diese Option gut.
Hallo,
mit „Knast“ waere die Fahrt / die Dienstleistung noch nicht bezahlt. Dazu kommt evtl die Dienstleistung eines Gerichtes, darueber zu entscheiden. Plus der Aufenthalt im Knast, auch nicht ohne Kosten zu machen, Stundenlohn der Waerter und dergleichen. Ob dann drei Rechnungen besser waeren als nur eine?
Gerade weil die Kosten des Vollzuges nicht vom Verurteilten zu bezahlen sind und der Vollzug im Verhältnis zu den meisten Tagessätzen sehr teuer ist, wird seit längerem darüber diskutiert, ob die Ersatzfreiheitsstrafe nicht abgeschafft oder zumindest gründlich reformiert werden sollte.
Hallo,
der möglicherweise folgende Schufa Eintrag sollte ebenfalls berücksichtigt werden…
Mao
Das scheitert schon daran, dass die MVG kein Gefängnis betreibt !
Diesen Weg koennte eine neue Regierung aendern. Es hat sich (zu vielen anderen) noch ein Thema aufgetan, um regierungsseitig etwas fuer das stumme Zahlervolk zu tun.