Schwarzfahren ordnungswidrigkeit?

stimmt es dass schwarzfahren eine ordnungswidrigkeit ist und nach 3 monaten der anspruch auf bußgeld von seiten der DB verfällt wenn sie 5 monate brauchen um ihn geltend zu machen?

Das kannst Du jetzt noch zehnmal fragen: Nein. Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung handelt es sich um eine Straftat.

Nach der sehr plausiblen Meinung des von mir hochgeschätzten Juristen Levay ist die Strafbarkeit nicht begründet, aber das ist (noch!) eine Mindermeinung, die sich bis jetzt nicht durchgesetzt hat.

NEIN

Hallo,

wie jetzt:

Nach der sehr plausiblen Meinung des von mir hochgeschätzten
Juristen Levay ist die Strafbarkeit nicht begründet, aber das
ist (noch!) eine Mindermeinung, die sich bis jetzt nicht
durchgesetzt hat.

Ich dachte, nach Levay, a.a.O., wäre nur das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zu zahlen.

Levay gegen den Rest der Bahn :smile:

VG
EK

Hallo,

handelt es sich bei der genannten Forderung des Verkehrsbetriebs wirklich um ein um ein Bussgeld oder um ein erhöhtes Beförderungsentgelt? Bei einem erhöhten Beförderungentgelt richtet sich die Verjährung nach zivilrechtlichen Vorschriften.
Bußgelder setzt die DB nicht fest (als Privatunternehmen geht das schlecht).

Ansonsten hat WWF alles zur Strafbarkeit genannt.

Gruss

Iru

Ich würde sagen Straftat i.S.d. §265a StGB.

MfG

Stimmt, habe ich glatt verwechselt. Mir war nur noch in Erinnerung, dass ich seine Argumentation überzeugend fand.

Also: Straftat.

Stimmt

Nein, stimmt nicht. Ich vertrete in der Tat entgegen der Rechtsprechung, aber mit der wohl herrschenden Lehre die Auffassung, dass Schwarzfahren nicht per se strafbar ist bzw. jedenfalls nicht per se unter § 265 a StGB fällt.

Außerdem habe ich bislang vertreten, dass bei Minderjährigen kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Da ich aber kürzlich lernen durfte, dass dieses erhöhte Beförderungsentgelt aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis folgt, es auf § 107 BGB also nicht ankommt, habe ich diese Ansicht aufgeben.