Schwarzfahren,

Hallo. Mal eine hypothetische frage.jemand wurde verurteilt wegen erschleichen von Leistung. Also schwarzfahren. dieser jemand wurde erneut ein mal beim schwarzfahren erwischt . Nun die frage. Muss dieser nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nun ist es ja so, das erst eine Strafanzeigen nach 3 mal erwischen erfolgt.wie verhält es sich aber.,wenn man deswegen schon strafrechtlich vorbelastet ist.

Keine Angst, selbst nach 42 Einbrüchen darf man in Deutschland noch frei rum laufen.

Bei unseren Justiz wäre ich mir da nicht so sicher

Über 42 Einbrüche mit Bewährungsstrafe wir am 02. Dez. '16 den Kopf geschüttelt.

Wenn die Person in einer vollkommen anderen Stadt erwischt wurde und die 60 Euro sofort bezahlt hat, könnte sie um eine Strafanzeige herumkommen. Wenn es das selbe Unternehmen war, das schon einmal Strafanzeige erstattet hat, dann könnte es wieder so weit sein.

Genau kann man das nicht sagen. Wenn du einem eins in die Fresse gibst, kann es sein, dass er dich sofort anzeigt. Oder ihr seid sofort wieder beste Freunde und er verzichtet darauf. Wer weiß das schon, noch nicht einmal die allwissende Müllhalde…

Es ist gleiche stadt

Es kommt auf die Stadt an.
In Hamburg zum Beispiel wird man nach dem 3. mal angezeigt. Und in Köln direkt beim ersten Mal zumindest in paar Bussen.
Ich würde an deiner Stelle nicht mehr schwarz fahren wenn du Pech hast bekommst du eine Anzeige und das ist nicht schön im Berufsleben oder allgemein.

Angesichts dessen, dass die ehrlichen Menschen diese Straftaten finanzieren müssen, wird die Strafe - falls er überhaupt eine bekommt - lächerlich gering ausfallen.

Ja leider

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Nur mal rein hypothetisch: Jemand regt sich rein hypothetisch darüber auf, dass jemand, der natürlich nur rein hypothetisch was verbrochen hat, mal nachfragt, was rein hypothetisch passieren kann. Rein hypothetisch nervt das.

Wenn du dir eine Leistung erschlichen hast, dann musst du auch dafür gerade stehen. So wie ich mit meinen Geldern den Schwarzfahrer ja auch mitfinanzieren muss. Ich wünsche daher diesem hypothetischen jemand nicht, dass er um eine Strafanzeige herum kommt. Im Gegenteil!

GW

Hallo, das wird bei den einzelnen Verkehrsbetrieben je nach Kommune gehandhabt. Große Städte greifen da mittlerweile auch mehr durch und stellen schneller Strafanzeige (bei kleineren Ortschaften/Regionalverbänden kenne ich mich nicht aus). Die DB ist diesbez. knallhart und ich weiß von mehreren Leuten, die deshalb schon mehrmonatige Strafen absitzen mussten.

Rein praktisch ist das die eigentlich gewünschte Vorgehensweise hier. Es hält sich allerdings niemand dran, was die Betreiber aber auch nicht mehr zu jucken scheint.

Gruß T

Das spielt keine Rolle. Ob die dabei erfaßten Personalien allerdings irgendwohin weitergeleitet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß T

Doch, das spielt eine Rolle. Da nach der Anzeigebereitschaft der Verkehrsbetriebe gefragt wurde, lässt sich sagen, dass diese tendenziell steigt, je länger die 60 Euro nicht bezahlt werden.

hmm—…

Selbstverständlich ist Schwarzfahren eine Straftat. Es ist durchaus vergleichbar mit Diebstahl. Die ehrlichen Leute müssen für die Schwarzfahrer mitbezahlen und für die erhöhten Kontrollmaßnahmen ebenfalls.
Daher sollte ab dem zweiten mal keine Bewährungsstrafe mehr angesagt sein.

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oha…