Schwarzfahrer

Hallo,

nur der Vollständigkeit halber:

Das Thema „erhöhtes Beförderungsentgelt“ ist in der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“, § 9, zuletzt geändert am 15.10.2002, geregelt.

Abs. 3 weist ausdrücklich darauf hin, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 7 € nur bei persönlichen Zeitkarten gilt.

Gruß
Feanor

c) Angestellte des ÖPNV wie Mitarbeiter des z. B. VRR
ohne diesen Zusatzausweis, haben lediglich die Möglichkeit
evtl. mich festzuhalten und die Polizei bzw. den BGS
hinzuzuziehen, aber kein Recht auf Aushändigung und
Aufnahme
von persönlichen Daten.

Wenn dir das festhalten und Polizei-Rufen lieber ist…
Mir wäre der Zeitaufwand zu hoch, die Polizei hat sicher
eiligeres zu tun als mit Musik und Leuchtreklame zur Bahn zu
fahren und Personalien aufzunehmen.

Hallo HaWeThie,
da stimme ich Dir absolut zu! Es ging mir lediglich um die Klarstellung dass auch dieser Personenkreis nicht die „staatl. Gewalt“ besitzt.

Ich weiss nicht ob Du auch tagtäglich längere Strecken mit dem ÖPNV zurücklegst; mir fällt nur jedesmall auf, dass die meisten Mitfahrer vor Erfurcht erstarren wenn ihnen jemand in Uniform, besser gesagt in einheitlicher Arbeitskleidung, begegnet.

Gruß und Dank an Dich sowie die anderen Teilnehmer für diese doch sehr sachliche Diskussion.

strangerone

P. S. dieses Thema „Schwarzfahren“ könnte man auch einmal von einer ganz anderen Seite betrachten.

Lust auf eine weiterführende Diskussion?

Hallo Nicole,

darf ein (Strassen)bahnkontrolleur eine Person, die keinen
gültigen Fahrschein vorweisen kann

a) festhalten, wenn die Person _keinen_ PerSoAusweis vorweisen
kann ?

JA. Jede Person darf eine andere zur Feststellung der Personalien im Schadenfall festhalten. Du auch, wenn Du jemand erwischst, der Dir am Fahrrad die Luft rausläßt.

b) die Person, die einen (gültigen) PerSoAusweis vorweisen
kann, gehen lassen, nachdem die Daten aufgenommen sind ?

JA.

Und wieso muss man den vollen Betrag fürs Schwarzfahren
bezahlen (40 Euro), wenn man einen übertragbaren Fahrausweis
vergessen hat?

Weil theoretisch bei einer übertragbaren Zeitkarte jemand anderes berechtigtes die Karte haben könnte.

Im http://www.vrn.de (bei uns gültig) ist es so, daß das VOLLE „erhöhte Beförderungsentgeld“ zu zahlen ist bei vergessenen übertragbaren Zeitkarten. § 9 Absatz 3 der Bestimmungen des VRN.

Andere Zeitkarteninhaber (persönliche Zeitkarten) können die Fahrkarte nachzeigen und zahlen dann nur 5€

Im Kontolleursjargon heißt das:

  • „kleine Beratung“: 5€

  • „große Beratung“: 40€

gruß

dennis

Wäre eigentlich eine Geschäftsidee, Monatskartenverleih zum
halben Preis, erwischt wird man ja dabei nicht.

gab es in hamburg (als versicherung) bereits vor ueber zwanzig jahren. hat prima funktioniert.

gruss