Hallo,
darf ein (Strassen)bahnkontrolleur eine Person, die keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann
a) festhalten, wenn die Person _keinen_ PerSoAusweis vorweisen kann ?
muss er
b) die Person, die einen (gültigen) PerSoAusweis vorweisen kann, gehen lassen, nachdem die Daten aufgenommen sind ?
Und wieso muss man den vollen Betrag fürs Schwarzfahren bezahlen (40 Euro), wenn man einen übertragbaren Fahrausweis vergessen hat?
Ich frage deshalb so naiv, weil ich mir ja meine Monatskarte am 01. holen kann, vergesse, und werde „erwischt“ am 15. des Monats, und könnte dann im Servicecenter meine Karte, die auf den 01. datiert ist, vorweisen.
Klar, wenn ich am 15. erwischt werde und mir am selben Tag die Karte ziehe, dass dies dann ungültig ist, beim Vorweisen.
Wieso steht man da jetzt als Schwarzfahrer da ??
Ist bei uns seit geraumer Zeit so - vergisst man einen nicht übertragbaren Fahrausweis muss man auch eine Strafgebühr entrichten, 5 Euro.
Danke, und sorry fürs evtl. Wiederholen, ich kann mich dunkel daran erinnern, dass der Sachverhalt mal mit Kaufhausdetektiven erläutert wurde, ist womöglich dasselbe?
Grüsse,
Nicole