Schwarzfahrer

Hallo,

darf ein (Strassen)bahnkontrolleur eine Person, die keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann

a) festhalten, wenn die Person _keinen_ PerSoAusweis vorweisen kann ?

muss er

b) die Person, die einen (gültigen) PerSoAusweis vorweisen kann, gehen lassen, nachdem die Daten aufgenommen sind ?

Und wieso muss man den vollen Betrag fürs Schwarzfahren bezahlen (40 Euro), wenn man einen übertragbaren Fahrausweis vergessen hat?
Ich frage deshalb so naiv, weil ich mir ja meine Monatskarte am 01. holen kann, vergesse, und werde „erwischt“ am 15. des Monats, und könnte dann im Servicecenter meine Karte, die auf den 01. datiert ist, vorweisen.
Klar, wenn ich am 15. erwischt werde und mir am selben Tag die Karte ziehe, dass dies dann ungültig ist, beim Vorweisen.
Wieso steht man da jetzt als Schwarzfahrer da ??

Ist bei uns seit geraumer Zeit so - vergisst man einen nicht übertragbaren Fahrausweis muss man auch eine Strafgebühr entrichten, 5 Euro.

Danke, und sorry fürs evtl. Wiederholen, ich kann mich dunkel daran erinnern, dass der Sachverhalt mal mit Kaufhausdetektiven erläutert wurde, ist womöglich dasselbe?

Grüsse,
Nicole

Hallo Kroeti,

Hallo,

darf ein (Strassen)bahnkontrolleur eine Person, die keinen
gültigen Fahrschein vorweisen kann

a) festhalten, wenn die Person _keinen_ PerSoAusweis vorweisen
kann ?

Ja, das darf er. Das Schwarzfahren ist eine Straftat nach § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen) und nach § 127 StPO darf der Kontrolleur dich an Ort und stelle festhalten, wenn die Identität deiner Person nicht sofort feststellt werden kann.

muss er

b) die Person, die einen (gültigen) PerSoAusweis vorweisen
kann, gehen lassen, nachdem die Daten aufgenommen sind ?

Ja, dann gibt es ja keinen Grund für das weitere Festhalten einer Person.

Und wieso muss man den vollen Betrag fürs Schwarzfahren
bezahlen (40 Euro), wenn man einen übertragbaren Fahrausweis
vergessen hat?

Schau dir mal die Beförderungsrichtlinien der Verkehsgesellschaft an. Es ist doch in der Regel so, dass du vor Antritt der Fahrt einen gültigen Fahrschein erwerben musst. Hast du den nicht, ist es eine Schwarzfahrt.
Ausnahme: Am Zusteigeort ist ein Fahrschein nicht zu lösen, sondern erst während der Fahrt im Zug oder der Straßenbahn.

Ich frage deshalb so naiv, weil ich mir ja meine Monatskarte
am 01. holen kann, vergesse, und werde „erwischt“ am 15. des
Monats, und könnte dann im Servicecenter meine Karte, die auf
den 01. datiert ist, vorweisen.
Klar, wenn ich am 15. erwischt werde und mir am selben Tag die
Karte ziehe, dass dies dann ungültig ist, beim Vorweisen.
Wieso steht man da jetzt als Schwarzfahrer da ??

Das steht auch in den Richtlinien, das Nichtmitführen des Dauerfahrscheines wird als Schwarzfahrt angesehen. Als Fahrgast hast du auch Pflichten, und dazu gehören der Besitz und das Mitführen des gültigen Fahrscheines.

Ist bei uns seit geraumer Zeit so - vergisst man einen nicht
übertragbaren Fahrausweis muss man auch eine Strafgebühr
entrichten, 5 Euro.

Danke, und sorry fürs evtl. Wiederholen, ich kann mich dunkel
daran erinnern, dass der Sachverhalt mal mit
Kaufhausdetektiven erläutert wurde, ist womöglich dasselbe?

Grüsse,
Nicole

Gruß Norbert

Hallo Nicole,
wenn die vergessene, übertragbare Monatskarte nachträglich anerkannt würde, könnten sich beliebig viele Leute eine einzige Karte teilen. Wenn einer erwischt wird zeigt er (nachträglich) einfach diese (einzige) Karte her.
Nicht nur ganze Familien, Schulklassen, Firmenbelegschaften usw kämen dann mit einer Karte aus, sogar über’s Internet ließen sich unzählige Gleichgesinnte zusammenfinden.
Trotz allen Bemühens um mehr Kundenfreundlichkeit : Das kann nicht im Sinne der Verkehrsbetriebe sein !
Gruß
Heidi

Ah, da geht mir ein Licht auf…
…@ Heidi :smile:

@ Norbert: also muss ich, wenn ich abends „erwischt“ werde, nicht warten, bis die Polizei anrückt, wenn ich mich ausweisen kann?
(es ist üblich, bei einigen Nachtlinien solche Aktionen durchzuführen, wegen ‚ominöser‘ Schwarzfahrer, da wird die Polizei bestellt, wobei die Bahnen meist mitten in der Pampa anhalten, also muss man eh warten)

Ein anderer Fall: eine ehemalige Kollegin, um die 50, würde sich nie was zu schulden kommen lassen, hatte tatsächlich mal ihr gesamtes Portemonnaie mit Ausweisen etc. vergessen, ihr fiel es erst auf, als sie in eine Kontrolle geriet, na den Kopf könnt ihr Euch vorstellen…

Grüsse!
Nicole *mit Tick, alle Ausweise und Haustürschlüssel beim Verlassen des Hauses dreimal zu überprüfen*

Hallo Norbert,

seit wann hat ein Kontrolleur die Befugnis meine persönlichen Daten aufzuführen bzw,. sich meinen Ausweis aushändigen zu lassen? Dazu berechtigt wäre er m. W. nur dann, wenn er sich als Hilfsbeamter oder Hilfsmitarbeiter der Staatsanwaltschaft ausweisen kann. Kann er das nicht, würde ich ihm dringend davon abraten auch nur den Versuch zu unternehmen mich seinen Weisungen unterzuordnen geschweigedenn mich von ihm festhalten zu lassen.

Er darf gerne den BGS oder die Polizei dazuholen…

Korrekt?

Gruß
strangerone

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Hallo Norbert,

seit wann hat ein Kontrolleur die Befugnis meine persönlichen
Daten aufzuführen bzw,. sich meinen Ausweis aushändigen zu
lassen? Dazu berechtigt wäre er m. W. nur dann, wenn er sich
als Hilfsbeamter oder Hilfsmitarbeiter der Staatsanwaltschaft
ausweisen kann. Kann er das nicht, würde ich ihm dringend
davon abraten auch nur den Versuch zu unternehmen mich seinen
Weisungen unterzuordnen geschweigedenn mich von ihm festhalten
zu lassen.

Er darf gerne den BGS oder die Polizei dazuholen…

Korrekt?

Gruß
strangerone

Hallo stranger,

du musst dem Kontrolleur nicht den Ausweis zeigen - das ist freiwillig. Jedoch kann er dich festhalten, bis die Polizei kommt. Du musst halt selbst entscheiden, was dir lieber ist.

Gruß
HaWeThie

Besitzer einer Zeitkarte fahren nicht schwarz…
Hallo,

Und wieso muss man den vollen Betrag fürs Schwarzfahren
bezahlen (40 Euro), wenn man einen übertragbaren Fahrausweis
vergessen hat?

Dies ist ein weit verbreiteter (und von den Gesellschaften gerne gebrauchter) Irrglaube. Siehe hier:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/i…

Ich bin auch Besitzer einer Jahreskarte, die allerdings auf 12 „Monatskarten“ aufgeteilt ist (Auf der Karte steht „Jahreskarte“, jede ist aber nur ein Monat gültig). Besonders zum Monatswechsel vergesse ich regelmäßig auch die Karte in der Brieftasche zu tauschen. Bislang wurde ich noch nicht „erwischt“, aber wenn es mal so kommt, werde ich höchstens eine kleine Verwaltungsgebühr zahlen, da die Gesellschaft ja zusätzlichen Aufwand durch das spätere Kontrollieren meiner Karte hat. Aber die vollen 40€ würden die von mir nicht sehen - da würde ich es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

BTW: Es gibt es ein interessantes Urteil eines AG zum Thema schwarzfahrende Minderjährige:
http://www.wdr.de/tv/recht/search/display.php?http:/…

Ist bei uns seit geraumer Zeit so - vergisst man einen nicht
übertragbaren Fahrausweis muss man auch eine Strafgebühr
entrichten, 5 Euro.

Diese Gebühr würde ich als „schwarzfahrender“ Zeitkartenbesitzer (auch wenn sie übertragbar ist) akzeptieren - weiteres nicht. Da lasse ich mich lieber anzeigen…

Gruß Stefan

Hallo stranger,

du musst dem Kontrolleur nicht den Ausweis zeigen - das ist
freiwillig. Jedoch kann er dich festhalten, bis die Polizei
kommt. Du musst halt selbst entscheiden, was dir lieber ist.

Gruß
HaWeThie

Hallo HAWeThie,

bevor wir evtl. aneinander vorbeireden vielleicht eine Deffinition von Kontrolleur.

a) Polizist als Kontrolleur; wurde zwischenzeitlich bzw. wird so
noch in Essen gelebt; darf selbstverständlich meinen PA
einsehen und die Personalien aufnehmen mich nicht nur
festhalten selbstverständlich auch festnehmen.

b) Zugführer der DB mit Zusatzvermerk Hilfsbeamter der
Staatsanwaltschaft darf meines Wissen ebenfalls handeln wie
Polizist zu a).

c) Angestellte des ÖPNV wie Mitarbeiter des z. B. VRR
ohne diesen Zusatzausweis, haben lediglich die Möglichkeit
evtl. mich festzuhalten und die Polizei bzw. den BGS
hinzuzuziehen, aber kein Recht auf Aushändigung und Aufnahme
von persönlichen Daten.

d) und das, sind meines Erachtens die „Besten“, die Mitarbeiter
der extern angeworbenen Sicherheitsfirmen, die sogenannten
Blacksheriffs. Die meisten die mir von dieser Personengruppe
bisher begegnet sind, fühlten sich als wären Sie Gott,
Staatsanwalt, Polizist und Richter in Einem. Fakt aus meiner
Sicht ist lediglich dass diese Knirpse „man möge mir den
Ausdruck verzeihen“ überhaupt keine staatliche Gewalt
besitzen. Nun bin ich kein Schwarzfahrer, jedoch
Berufspendler, und bekomme so einiges am Tage von dessen
Verhalten mit. Diese Möchtegerne sollten vorsichtig sein.

Andersherum kann es auch nicht sein, dass jeder der eine „Uniform“ trägt auch etwas zu sagen hat, oder?

Noch, wenn auch ziemlich eingeschränkt leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einem Sicherheitstrakt wo jeder Möchtegern-Polizist machen kann was er will und mir seinen Willen aufdrücken kann.

Gruß
strangerone

Es geht nicht um ‚staatliche‘ Gewalt,
sondern um die sog. „Jedermannrechte“

Hi erstmal,

vorneweg: zwischen Deinem c) und d) gibt es keinen grundlegenden Unterschied. Beide sind „Besitzdiener“ und dürfen damit so handeln, als ob sie Eigentümer der Gesellschaft wären und der Schaden ihnen persönlich zugefügt wurde! D.h. sie sind auch berechtigt Deine Daten zu erheben. Natürlich dürfen sie Dich dazu nicht mit Gewalt zwingen, das darf nur der Staat (Gewaltmonopol). Aber Du kannst u.U. damit rechnen, daß Du einen von Dir durch „nichtzeigen“ des Persos verursachten Polizeieinsatz zahlen darfst.

Noch, wenn auch ziemlich eingeschränkt leben wir in einem
Rechtsstaat und nicht in einem Sicherheitstrakt wo jeder
Möchtegern-Polizist machen kann was er will und mir seinen
Willen aufdrücken kann.

Das ist hier auch nicht die Frage. Aber auch in unserem Rechtsstaat hat JEDER das Recht, die persönlichen Daten eines Mitbürgers zu erheben, wenn dieser ihm einen Schaden zugefügt hat. Und genau darauf beruht auch das Handeln dieser Wichte (meine Meinung über diese Menschen deckt sich durchaus mit Deiner).

Viele Grüße
Stefan

Hallo Heidi,

Nicht nur ganze Familien, Schulklassen, Firmenbelegschaften
usw kämen dann mit einer Karte aus, sogar über’s Internet
ließen sich unzählige Gleichgesinnte zusammenfinden.

Das wäre aber dann recht dumm!
Während das einfache Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) mit Haft bis sechs Monate oder Geldstrafe bedroht ist, würde dieses auf bandenmäßig betriebenen Betrug hinauslaufen. Das wäre ein „besonders schwerer Fall“ und damit mit Knast zwischen sechs Monaten und drei Jahren bedroht. Hier würde bei Ersttätern also wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe rauskommen - ob das noch lohnt?

Gruß Stefan

Hallo nochmal,

Hallo HAWeThie,

bevor wir evtl. aneinander vorbeireden vielleicht eine
Deffinition von Kontrolleur.

a) Polizist als Kontrolleur; wurde zwischenzeitlich bzw. wird
so
noch in Essen gelebt; darf selbstverständlich meinen PA
einsehen und die Personalien aufnehmen mich nicht nur
festhalten selbstverständlich auch festnehmen.

vollkommen richtig

b) Zugführer der DB mit Zusatzvermerk Hilfsbeamter der
Staatsanwaltschaft darf meines Wissen ebenfalls handeln wie
Polizist zu a).

Da die DB seit ein paar Jahren eine AG, also privat ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Zugführer Hilfsbeamter der StA ist. (will es aber nicht ausschließen, da die DB ja noch teilweise hoheitlich tätig wird)

c) Angestellte des ÖPNV wie Mitarbeiter des z. B. VRR
ohne diesen Zusatzausweis, haben lediglich die Möglichkeit
evtl. mich festzuhalten und die Polizei bzw. den BGS
hinzuzuziehen, aber kein Recht auf Aushändigung und
Aufnahme
von persönlichen Daten.

Wenn dir das festhalten und Polizei-Rufen lieber ist…
Mir wäre der Zeitaufwand zu hoch, die Polizei hat sicher eiligeres zu tun als mit Musik und Leuchtreklame zur Bahn zu fahren und Personalien aufzunehmen.

d) und das, sind meines Erachtens die „Besten“, die
Mitarbeiter
der extern angeworbenen Sicherheitsfirmen, die sogenannten
Blacksheriffs. Die meisten die mir von dieser
Personengruppe
bisher begegnet sind, fühlten sich als wären Sie Gott,
Staatsanwalt, Polizist und Richter in Einem. Fakt aus
meiner
Sicht ist lediglich dass diese Knirpse „man möge mir den
Ausdruck verzeihen“ überhaupt keine staatliche Gewalt
besitzen.

Das ist vollkommen richtig.
Eine Beschwerde bei der Gesellschaft, die den ÖPNV durchführt sollte Klarheit schaffen.
Auch gibt es da die Möglichkeit der Anzeige wg. Freiheitsberaubung, Amtsanmaßung etc.

:

Andersherum kann es auch nicht sein, dass jeder der eine
„Uniform“ trägt auch etwas zu sagen hat, oder?

Die Zeiten sind ja wohl vorbei - hoffe ich :wink:

Gruß
HaWeThie

Hi Goosi,
es ging hier um eine normale Monatskarte.

Gefragt wurde aber nach einer „übertragbaren“ Monatskarte. Da gilt, dass das grundsätzlich als Schwarzfahren einzuordnen ist.

Gruß
HaWeThie

Hi HaWeThie,

Du erlaubst, daß ich direkt aus dem von mir verlinkten ARD-Recht-Beitrag zitiere:
„…Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz sprachen ihn frei. Wer eine gültige Monatskarte hat, erschleicht sich keine Beförderungsleistungen, urteilten sie. Dies gelte selbst dann, wenn er sie anlässlich einer Kontrolle nicht vorweisen kann. Es komme dabei nicht darauf an, ob die Karte nach den Beförderungsbedingungen des Betriebes übertragbar ist oder nicht.“

Bitte beachte den letzten Satz.
Ich habe es nicht erwähnt, aber meine Jahreskarte ist ebenfalls übertragbar. Und wenn ich sie mal vergessen sollte und werde kontrolliert, lasse ich es auf eine Anzeige ankommen.
Der Staatsanwalt muß mir im Verfahren dann erst mal nachweisen, daß ich vor der Kontrolle von meiner „Schwarzfahrt“ wußte. Denn nur dann kann sie strafbar sein - der Witz bei der Geschichte ist, daß man die Tat nicht fahrlässig begehen kann:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html

Gruß Stefan

uups…
falscher Link…

Ich hoffe, jetzt gehts:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/stgb/__265a.html

Das ist ja interessant…
…wem man da wieder glauben darf (die meisten werden sicher zahlen)
Wieder unnötigen Ärger, wenn es denn so kommt.

Die Frau, von der ich berichtete, dass sie erwischt wurde, war ebenfalls im Besitz einer Jahres-Abo-Karte.
Da hat man früher mal über 800 DM hingelegt, und dann muss man sich noch als Schwarzfahrer titulieren, wenn man sie mal vergessen hat.

Danke auch fuer Deinen Beitrag!!

Hallo Stefan,

Dies ist ein weit verbreiteter (und von den Gesellschaften
gerne gebrauchter) Irrglaube. Siehe hier:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/i…

Wobei letztendlich dieses Urteil theoretisch das Potential dazu hat, dass die Verkehrsgesellschaften keine übtragbaren Zeitkarten mehr anbieten, da tatsächlich dadurch zwei Personen ungestraft parallel mit einer Karte unterwegs sein können.

Wäre eigentlich eine Geschäftsidee, Monatskartenverleih zum halben Preis, erwischt wird man ja dabei nicht.

Grüße
Jürgen

Hi Jürgen,

Wobei letztendlich dieses Urteil theoretisch das Potential
dazu hat, dass die Verkehrsgesellschaften keine übtragbaren
Zeitkarten mehr anbieten, da tatsächlich dadurch zwei Personen
ungestraft parallel mit einer Karte unterwegs sein können.

Wäre eigentlich eine Geschäftsidee, Monatskartenverleih zum
halben Preis, erwischt wird man ja dabei nicht.

Ich denke, diese Gefahr ist für die Verkehrsbetriebe relativ gering. Wie ich weiter unten schrieb, würde solches Verhalten u.U. als bandenmäßig betriebener Betrug gewertet und da werden die Strafen richtig deftig.
Dieses Risiko werden nur wenige eingehen, da ich die Gefahr des Aufdeckens der Straftat als rel. groß ansehe. Und da der Schaden für die Allgemeinheit recht groß ist, glaube ich auch nicht an milde Urteile in dem Zusammenhang.

Gruß Stefan

Zusatz
Hi,

nur noch als Zusatz:

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/stgb/__15.html

Gruß Stefan

Moment mal…
…Stefan,

ich glaube, du verwechselst da was !
Bei den 40,- € erhöhtes Beförderungsentgelt handelt es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit die per Vertrag geregelt wird.
Den Vertrag gehst du ein, indem du die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt.
Damit akzeptierst du automatisch die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmen.
Dort ist z.B. auch geregelt (=vereinbart) dass der Besitzer einer übertragbaren Monatskarte diese dabeihaben muss oder eben die 40,- € zahlen muss.
Erst wenn sich das Verkehrsunternehmen dazu entschliesst, dich (weil du z.B. immer wieder ohne Karte erwischt wirst) anzuzeigen kommt die Sache vor Gericht.
Dort mögen die von dir zitierten Urteile und Paragraphen interessant werden, an deiner (nochmal : privatrechtlich eingegangenen !) Verpflichtung, die 40,-€ zu zahlen ändert sich dadurch aber garnichts !

Gruß

Heidi

NEIN !
Lies bitte noch mein Posting ‚Moment mal…‘ an Goosi, sonst zahlst du demnächst nicht nur die 40,-€ sondern auch noch Mahn- und Vollstreckungsgebühren !
Gruß
Heidi