Schwarzfahrer und Unfallfolgen

Hab mal wieder eine Frage. Ein 16jährige hat noch keinen Führerschein für den Roller, den macht er gerade. Roller ist nicht versichert und zugelassen. Vor drei Tagen hat er einen Freund hinten mitfahren lassen. Wie es halt sein muss, der Freund fiel runter, Kopfverletzungen, wie Schädelbruch und so weiter. Er musste mit dem Hubschrauber in die Klinik geflogen werden. Meinen Nachbarn ist es erst mal wichtig, das das Kind wieder wird. Aber es stellen sich viele Fragen. Wer haftet für die Kosten für Krankenhaus, Flug, usw? Sie sind finanziell nicht so gut gestellt, der rechtsschutz bezahlt angeblich auch keinen Anwalt, weil er schwarz und ohne Versicherungsschutz fuhr. Der Sohn macht seit zwei Monaten erst eine Ausbildung. Müssen evtl. auch die Eltern dafür geradestehen?

Bei einem solch dummen Vorsatz ist es logisch dass die RSV nicht zahlt…

Auf jeden Fall sollten die Eltern des Schwarzfahrers schnellstens zum Anwalt (auch wenn sie die Kosten selbst zahlen müssen).

Denn dies wird teuer, Krankenhauskosten, Arztkosten, Hubschrauber-Einsatz, Schmerzensgeld usw.

Habe ähnlichen Fall in der Nachbarschaft erlebt.

Wer haftet für die Kosten für Krankenhaus, Flug, usw?

Diese Kosten übernimmt die Krankenversicherung des Verunfallten. Ob und in welchem Umfang diese dann in Regress gehen wird bleibt abzuwarten.

RSV: Siehe Vorposter, wobei der Rechtsschutzversicherer die vorgenannten Kosten auch bei Eintrittspflicht nicht übernommen hätte.

Zahlen muss der, der einen Schaden verursacht.

Leider wird nicht klar, warum der Sozius gestürzt ist.

Wenn es das Verschulden des Fahrers war, dann muss der zahlen.
Die Eltern müssen nicht haften, es sei denn, sie hätten auch Schuld am Unfall. Auf Grund des Alters des Fahrers wird ein Verschulden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nicht gegeben sein, ebenso wird der Sohnemann wohl kaum den Roller mit Wissen der Eltern genutzt haben.

Zahlen muss der, der einen Schaden verursacht.

Leider wird nicht klar, warum der Sozius gestürzt ist.

Wenn es das Verschulden des Fahrers war, dann muss der zahlen.
Die Eltern müssen nicht haften, es sei denn, sie hätten auch
Schuld am Unfall.

Aus dem Text geht allerdings nicht hervor, wem das Fahrzeug gehört,
bzw. auf wen der Roller angemeldet und versichert ist.
Nehmen wir an, es gehört den Eltern und die haben ihrem Sohn (ohne Führerschein) das Fahrzeug für eine Probefahrt zur Verfügung gestellt.
Hieraus könnte man dann auch eine Schuld der Eltern ableiten.

Auf Grund des Alters des Fahrers wird ein
Verschulden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nicht
gegeben sein, ebenso wird der Sohnemann wohl kaum den Roller
mit Wissen der Eltern genutzt haben.