'Schwarzgeld' bei Immobilienkauf

Hallo,

endlich hat ein Freund einen Käufer für sein Haus gefunden und nun macht dieser ihm ein Angebot: Er möge doch den Kaufpreis von 300.000 Euro um 70.000 Euro senken um damit Gebühren (Notar/Grundbuch…) zu sparen. Die 70.000 möchte der Käufer gern direkt begleichen.

Kann er sich auf so eine Geschichte einlassen? Welche rechtlichen Risiken bestehen?

Schöne Grüße von

Gismonti

Hallo Gismonti,

Kann er sich auf so eine Geschichte einlassen?

besser nicht. Es besteht die nicht unerhebliche Gefahr, daß der Verkäufer das Geld nie sehen wird, weil es nicht einklagbar ist, denn der Preis wird notariell festgelegt und mehr ist offiziell nicht zu kriegen.
Immobiliengeschäfte unterliegen (fast) immer der notariellen Form und alle anderen Abmachungen sind nichtig!

Gandalf

Vorsicht
Moin!

Das ist sehr risikobehaftet. 1. Der Gesetzgeber hat ein paar üble Stolperfallen eingebaut um so etwas zu verhindern. (Er möchte sich ja so die volle Grunderwerbssteuer sichern). Kommt die Sache irgendwie heraus ist der Kaufvertrag ungültig. (Notargebühren und Steuer werden aber nicht erstattet)
2. Sollte der Kauf aus irgendeinem Grund schiefgehen. Es hat durchaus schon Rückabwicklungen gegeben! Tja dann erhält der Verkäufer auch nur den notarilellen Kaufpreis zurück.

So verlockend es zunächst klingen mag, ich würde die Finger davon lassen.
Gruß elmore

ich weiss,dass es so gemacht wurde–der käufer zahlt dann das geld bar beim notar und dieser verwaltet es treuhänderisch.

Hallo,
das Problem ist das sogenannte Geldwäsche-Gesetz! Ab einen gewissen Betrag (das waren mal 30000 DM) muß man die Herkunft des Geldes belegen. Diese 70000 € kleben dann dem Verkäufer an den Fingern und er kann sie nicht zur Tilgung einsetzen. Sollte der VK es dennoch einzahlen und in dem Formular den Namen des Käufers angeben, hat dieser schnell das Finanzamt auf der Pelle und der VK ist ev. wegen Beihilfe zur Geldwäsche dran.

LG
Andreas