Muss sich ein privater Kunde bei einem B2C-Geschäft unbedingt eine Quittung/Rechnung geben lassen, um für sich selbst den eventuellen Vorwurf auszuschliessen, ein „Schwarzgeldgeschäft“ getätigt oder unterstützt zu haben?
Als Beispiel: jemand besucht eine Selbsthilfewerkstatt, um seinen privaten Pkw selber zu reparieren. Dazu mietet sie einen Platz in einer Firmenwerkstatt, mietet Werkzeug und bezieht von dieser ggf. Ersatzteile. Nach Beendigung der Reparaturarbeiten verlangt der Firmeninhaber einen Betrag, der vom Kunden bar bezahlt wird. Die Werkstatt (eingetragene Personengesellschaft) verfügt offensichtlich über kein Büro, Kaseenstelle oder Kasse vor Ort.
Rein theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass der Firmeninhaber die erhaltenen Beträge „schwarz“ kassiert. Ist ein Kunde verpflichtet, eine Quittung oder Rechnung zu verlangen, um sich nicht illegal zu verhalten?
Hallo,
hemm Ihr Text ist ein wenig wirr… aber generell gilt, das sie keine Rechnung verlangen müssen aber sollten. Sie machen sich in keinem Fall strafbar, wenn sie keine Rechnung verlangen, da es in der Sorgfaltspflicht des Händlers unterlagt die Rechnungen bzw. einnahmen beim Finanzamt zu melden… denken sie mal an einen Supermarkt, sie werden an der Kasse oft gefragt ob sie den Kassenzettel haben wollen viele Kunden sagen nein…was aber nicht heißt, das die Kunden sich alle strafbar machen… es ist am Händler auch ohne Quittung beleg oder Rechnung das ordentlich abzuführen … daher machen sie sich da bitte keinen Kopf… nur wenn sie als Kunde eine Rechnung verlangen muss der Händler diese ausstellen… ich würde sie mir allerdings bei Auto Reparatur Sachen wie Ersatzteilen bezüglich Garantie immer geben lassen aber auch ohne sie machen sich nicht strafbar
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen.
Nach meiner Kenntnis (und ich bin kein Jurist und kann und darf keine Rechtsauskunft geben) ist man nicht verpflichtet, eine Quittung zu verlangen. Würde ich allerdings niemanden empfehlen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Allerdings ist man schon verpflichtet, eine Quittung auf Verlangen auszustellen. Unternehmen können nicht einfach „so“ eine Arbeit oder Leistung berechnen.