Schwarzgeldprävention:MUSS man Quittung verlangen?

Muss sich ein privater Kunde bei einem B2C-Geschäft unbedingt eine Quittung/Rechnung geben lassen, um für sich selbst den eventuellen Vorwurf auszuschliessen, ein „Schwarzgeldgeschäft“ getätigt oder unterstützt zu haben?

Als Beispiel: jemand besucht eine Selbsthilfewerkstatt, um seinen privaten Pkw selber zu reparieren. Dazu mietet sie einen Platz in einer Firmenwerkstatt, mietet Werkzeug und bezieht von dieser ggf. Ersatzteile. Nach Beendigung der Reparaturarbeiten verlangt der Firmeninhaber einen Betrag, der vom Kunden bar bezahlt wird. Die Werkstatt (eingetragene Personengesellschaft) verfügt offensichtlich über kein Büro, Kaseenstelle oder Kasse vor Ort.

Rein theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass der Firmeninhaber die erhaltenen Beträge „schwarz“ kassiert. Ist ein Kunde verpflichtet, eine Quittung oder Rechnung zu verlangen, um sich nicht illegal zu verhalten?

Hallo,

solange sich der Vorfall nicht in Italien sondern Deutschland abspielt, lautet die Antwort: Nein.

Iru

Hallo,

und wie will man dann den Erwerb der Erstazteile beweisen,zum B. ??..

Hallo,

und wie will man dann den Erwerb der Erstazteile beweisen,zum
B. ??..

Natürlich würde man beim Erwerb eines Austauschmotors eine ausführliche Dokumentation verlangen (Haftung, Gewährleistung etc.). Bei Kleinteilen wie Dichtungen, Glühlampen, Öl, Frostschutzmittel oder ein gebrauchter Ersatzauspuff könnte eine Privatperson ja auf Belege verzichten.

Die Frage zielte in eine andere Richtung: offensichtlich kann es passieren, das das Gewerbeaufsichtsamt beim Verdacht auf Schwarzgeldeinnahmen eine Werkstatt observiert, die Kundenkennzeichen notiert und dann die Fahrzeughalter als Zeuge vorlädt. Möglicherweise überlegen einige Kunden ob sie sich selber belasten, wenn sie aussagen wie viel sie dort ohne Quittung bezahlt haben…