Liebe/-r Experte/-in,
Es geht sich um Kindergeld für erwachsene Schwerbehinderte. Situation: Meine Tochter 27 Jahre, 100% schwerbehindert erhält Hartz 4, wohnt alleine mit Anspruch auf Betreuungsbedarf (persönliches Budget)wann sie will. Auf IHR Bankkonto erhält sie Kindergeld, welches ihr aber als Einkommen abgezogen wird. Ihren 2. Wohnsitz hat sie bei mir als Mutter.
Meine Frage:
Meine Tochter wohnt eine Strecke 130km von mir entfernt, ich fahre alle zwei Wochen zu ihr um bei ihr zu putzen, im Haushalt helfen und große Besorgungen zu machen. Ansonsten kümmer ich so weit es geht um viele Dinge des Lebens allgemein schon von mein zu Hause.
Kann ich das Kindergeld als mein Einkommen deklarieren damit das Amt es nicht als IHR Einkommen berechnet? oder fordert es dies dann von mir zurück? Denn meine Ausgaben für meine Tochter (mache ich gerne) sind enorm hoch.
Ich selbst erhalte nur eine Erwerbsminderungrente.
Danke für ihre Mühe.
mit ffreundlichen Grüßen
Hanne
Hallo,
die „Umleitung“ des Kindergeldes wird nichts ändern, da Kindergeld immer als Einkommen des berechtigten Kindes gerechnet wird, auch wenn das Geld dem Kind gar nicht zur Verfügung steht gem. § 11 SGB II.
&Tschüß
Wolfgang
Guten Tag,
da Ihre Anfrage das Kindergeldgesetz, als auch Hartz IV betrifft, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da ich in dieser Materie nicht ganz so fit bin…
Ich hoffe, Sie erhalten hilfreiche Antworten.
Lieben Gruß
MG
Hallo,
Definition von Kindergeld:
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.
Hier steht einiges dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Dort steht auch folgendes:
Kindergeld und Arbeitslosengeld II
Das Kindergeld rechnet bei Empfängern von Arbeitslosengeld II zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.
Das heißt klar, dass das gezahlte Kindergeld nicht als Einkommen zählt und demnach nicht angerechnet werden dürfte.
Bitte erkundigen sie sich, ob dies korrekt ist. Ich darf Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft dazu geben.
Ich würde, wenn ich Sie wäre, das Kindergeld auf Ihr Konto eingehen lassen, da die ARGE eventuell Einsicht auf das Konto ihrer Tochter haben könnte und sieht, was eingeht.
Haben Sie schon geprüft ob Ihre Tochter Anspruch auf eine Pflegestufe hat?
Je nach Erkrankung können Sie sich auch Rat bei
den Integrationsfachdiensten und Fürsorgestellen holen:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.ph…
http://integrationsaemter.com/webcom/show_lexikon.ph…
Auch diese Seiten sind nicht schlecht:
http://www.behinderte-kinder.de/
http://www.hilfe-fuer-behinderte.info/index.php?navi…
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bischen helfen.
Schöne Grüße
Uwe H.
Hallo Hanne,
Sie haben doch sicherlich den Antrag auf Kindergeld gestellt dann können Sie doch bei der (damals nannte man es Kindergeldkasse) das Geld auf Ihr Konto überweisen lassen und Ihre Tochter muss der Arge melden das sie das Geld nicht mehr bekommt.
Hallo,
ja, das Kindergeld sieht das Amt als Einkommen an, da es Ihrer Tochter zusteht.
Ich würde es mit einem Mehrbedarf beim Amt versuchen oder und auch Pflegegeld beantragen, denn dies darf vom Amt nicht angerechnet werden.
Mit freundlichen Gruß
Karlheinz
Hallo liebe Hanne,
Leider bin ich da auch überfragt. Ich bin ja nur selber ein zu 60% schwerbehinderter Mensch der arbeitslos ist. Ich denke aber hier würde ich mal den Sozialdienst zu befragen, die haben Fachleute die sich sicherlich auch damit auskennen. Solche Stationen müssten Überall zu finden sein.
Ich war im Urlaub daher die späte Antwort, entschuldigen Sie bitte!
Liebe Grüße
Anja
hello, als ärztlicher Gutachter kann ich Ihnen leider nicht bei Fragen zum Kindergeld und steuerrechtlichen Fragen helfen.
Viele Grüße
Rudi
Liebe/-r Experte/-in,
Es geht sich um Kindergeld für erwachsene Schwerbehinderte.
Situation: Meine Tochter 27 Jahre, 100% schwerbehindert erhält
Hartz 4, wohnt alleine mit Anspruch auf Betreuungsbedarf
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Hallo Hanne,
die Regelung mit dem Kindergeld weiß ich nicht , aber was ist denn mit Pflegegeld für deine Tochter??? kannst du das nicht beanspruchen…
sorry das ich dir hier nicht so gut weiter helfen konnte.
Liebe Grüße
anita