'schwebend unwirksam' bei Verträgen

Moin!

Nehmen wir mal folgendes an:

Person A unterschreibt einen Arbeitsvertrag, in dem er als Freiberufler für Unternehmen X arbeitet. Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

Person A erledigt täglich seine Arbeit, hat aber den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben von Person B vom Unternehmen X zurück.

Zusagen, die in Vorstellungsgesprächen gemacht wurden, auf die Person A sich aber verlassen hat, sind aber ganz anders und daher stimmt das Geld nicht.

Nun die Frage:
Gibt es bei Arbeitsverträgen einen Status wie etwa „schwebend unwirksam“ oder ähnliches, wenn der Vertrag von B vom Unternehmen X nicht unterschrien ist und A den Vertrag noch nicht zurückbekommen hat?

Danke für die Info! Gerne liefere ich weitere Details, wenn nötig!

Martin

Moin!

Person A unterschreibt einen Arbeitsvertrag, in dem er als
Freiberufler für Unternehmen X arbeitet.

Gibt es bei Arbeitsverträgen einen Status wie etwa „schwebend
unwirksam“ oder ähnliches, wenn der Vertrag von B vom
Unternehmen X nicht unterschrien ist und A den Vertrag noch
nicht zurückbekommen hat?

Im Arbeitsrecht hat man einen Arbeitsvertrag auch ohne die Unterschrift. Aber ein Freiberufler ist im allgemeinen kein Arbeitnehmer und so trifft auf ihn vorerst mal Arbeitsrecht nicht zu.

Was ist das für eine Tätigkeit?
Kann der Freiberufler frei entscheiden oder ist er weisungsgebunden?

MfG

Was ist das für eine Tätigkeit?
Kann der Freiberufler frei entscheiden oder ist er
weisungsgebunden?

Der Freiberufler macht Kurierdienste (Auslieferung von Brötchen) und ist in puncto Auslieferungszeitpunkt weisungsgebunden.

Hilft das weiter?

Gruß Martin