Hallo an alle!
Ich habe hier den Fall vorliegen, dass ein Kaufvertrag schwebend unwirksam ist (kein Taschengeldgeschäft da Zahlung noch nicht bewirkt, weder Genehmigung noch Verweigerung der gesetzlichen Vertreter).
Hat der Verkäufer nun einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung oder nicht? Denn im Prinzip ist der Vertrag ja weder gültig noch unwirksam…
Über Google bin ich auch nicht weitergekommen.
Vielen Dank euch schonmal!