Hi!
Könnte man eigentlich in einen Gesellschaftsvertrag (GbR)
zu „Durchführung und Abwicklung von Geschäften bedarf die schriftlichen Zustimmung aller Gesellschafter“ zusätzlich reinschreiben, dass
ein Vertrag, der nicht von allen unterschrieben wurde, wird erstmal schwebend wirksam und zwar solange, bis der letzte Gesellschfter zugestimmt hat?
Danke!