Hallo zusammen,
kann mir jemand einen Link einer sich mit Arbeitssicherheit beschäftigenden Institution vorschlagen, die sich mit dem obigen Thema beschäftigt?
Konkret interssiert mich, ob schwebende Lasten im Ruhezustand des Krans / Flaschenzuges etc. für mechanische Tests (Schwingen etc.) verwendet werden dürfen.
Ich vertrete die Meinung dass es nicht geht, da hier die Lastehebeverodnung und der bestimmungsgemäße Einsatz der Hebewerkzeuge dies nicht vorsieht. Also Zweckentfremdet ist.
Danke für Eure Hilfe.