Schweigegebot über Ergebnisse von WEG-Versammlung

Kann es einem Eigentümer vom Verwalter oder anderen WEG-Eigentümern verboten werden, wenn man sich über Ergebnisse einer WEG-Versammlung mit Mitgliedern benachbarter WEGs austauscht? Wenn ein Verwalter in vielen Dingen untätig ist, soll ein Austausch der Schadensabwendung von den WEGs dienen und kann höchstens dem Verwalter schaden. Gibt es hierzu Gerichtsentscheide oder Paragraphen?
Besten Dank
Markus Sachse

hallo,

sehe nicht, auf welcher grundlage so ein verbot erlassen werden könnte. grundsätzliche voraussetzung dürfte ein berechtigtes interesse der wohnungseigentümergemeinschaft sein.

lg dev

Hallo Devoroye, vielen Dank für den Tip. Aber auf welcher Grundlage könnte ein solches berechtigtes Interesse beruhen und wo findet sich eine solche Einschränkung in Gesetzestexten. Der Austausch findet ja eigentlich statt aus einem berechtigten Interesse, nämlich Schaden abzuwenden. Wo könnte dadurch Schaden entstehen?

imho könnte eine eigentümergemeinschaft - vorausgesetzt dieser punkt steht auf der tagesordnung - eine informationssperre zu einem bestimmten thema beschließen, wenn und soweit sie damit einen schaden von sich selbst abwenden oder einen vorteil für sich erlangen will.

grundsätzlich kann eine wohnungseigentümergemeinschaft alles beschließen, was ihr dient und nicht gegen die guten sitten oder ein gesetz verstößt.

lg dev