Hallo!
Mir gerade folgende Frage in den Sinn:
Die ärztliche Schweigepflicht geht ja, wenn ich richtig informiert bin, so weit, dass sogar ein verurteilter und gesuchter Verbrecher, nach dem gefahndet wird, sich in ärztliche oder klinische Behandlung begeben kann, ohne an die Polizei ausgeliefert zu werden.
Kann so jemand auch zur Polizei gehen und Anzeige gegen jemand anders erstatten und als Zeuge aussagen, ohne der Polizei ausgeliefert zu werden?
Ja, klingt vielleicht komisch, aber was ist, wenn ein Verbrecher Zeuge eines anderen Verbrechens wird? Ist ihm dann die Möglichkeit verwehrt, Anzeige zu erstatten und zur Aufklärung beizutragen, weil er sonst selber verhaftet wird?
Grüße
Andreas
Hallo!
Einfach Gegenfrage: Seit wann gibt es eine polizeiliche Schweigepflicht? Also selbst wenn die ärztliche soweit gehen sollte, wie Du sagst - was ich nicht weiß, aber mir vorstellen könnte, so wie Du es beschreibst - hat die Polizei doch keinerlei solche Verpflichtungen.
Viele Grüße,
Pituffo
Hallo Pituffo!
Seit wann gibt es eine polizeiliche Schweigepflicht?
Wenn ich das wüsste, würde ich dann hier fragen?
Grüße
Andreas
Hallo
Ich vermute, man kann anonym eine Anzeige machen, aber ob diese dann auch bearbeitet wird, ist eine andere Frage.
MfG
Hallo
Seit wann gibt es eine polizeiliche Schweigepflicht?
Wenn ich das wüsste, würde ich dann hier fragen?
Ich persönlich glaube aber, dass in manchen Fällen, wo jemand besonders interessante Aussagen zu machen hatte, eine polizeiliche Schweigepflicht ausgehandelt wurde.
(Das Wort Schweigepflicht ist dann natürlich Quatsch)
Viele Grüße