Schweigepflicht

Hey Leute,

ich schreibe gerade an meinem Berichtsheft und habe eine Frage auf die ich keine Antwort finde.

Inwieweit gilt die Schweigepflicht innerhalb des Arbeitsplatzes ? Also zwischen Kollegen oder den Angestellten und dem Chef ?

Einsicht auf Patientendaten haben ja alle, aber muss ich es für mich behalten, wenn mir eine Person ein „Geheimnis“ erzählt, dass bspw. für den Arzt bei weiterer Behandlung von großer Bedeutung wäre ?

Danke für die Antwort und viele Grüße :smile:

Hallo!

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn du mir noch mitteilen könntest, um welchen Ausbildungsberuf es sich handelt. Auf dem Bau wüsste ich jetzt aktut keinen Grund für Schweigepflicht z.B. zwischen den AN etc.

Gruß
Falke

Ugh.

Inwieweit gilt die Schweigepflicht innerhalb des
Arbeitsplatzes ? Also zwischen Kollegen oder den Angestellten
und dem Chef ?

Grundsätzlich gilt erst mal, dass alle personenbezogenen Daten, wenn sie nicht für den gerade ausgeübten Job unbedingt benötigt werden, nicht herumgetratscht werden dürfen. Das ist ein juristisches „grundsätzlich“, es gibt also Ausnahmen. Die erste davon betrifft Daten, die „sowieso“ allgemein zugänglich sind, wie - im einfachsten Falle - Name und Vorname. Die anderen füllen ganze Fachbücher und interessieren hier nicht, weil …

Einsicht auf Patientendaten haben ja alle

… ich mal deduziere, dass du einen Beruf lernst, der mit Alten- oder Krankenpflege o.dgl. zu tun hat. Dann müsstest du hier etwas vorsichtiger sein: „Alle“ heißt, das mit dem jeweiligen Fall befasste medizinische Personal - die Ärzte und das Pflegepersonal der Station, auf der der Patient liegt, sowie der Abteilungen, die zu Konsultationen usw. in Anspruch genommen werden. Der Hausmeister, um einen Extremfall zu nehmen, hat sicherlich keinerlei Einsichtsrecht in Patientendaten. Aber auch die Krankenhausverwaltung z.B. hat nur Zugriffsrecht auf diejenigen Daten, die sie für ihre Tätigkeit benötigt, siehe oben. Die Fieberkurve und die verdauungstechnische Kooperationsbereitschaft des Patienten dagegen geht die Verwaltung z.B. nix an. Mit „Alle“ und „Jeder“ kommst du also nicht weit.

aber muss ich es für mich behalten, wenn mir eine Person
ein „Geheimnis“ erzählt, dass bspw. für den Arzt bei weiterer
Behandlung von großer Bedeutung wäre ?

Da müsstest du abwägen, inwiefern eine Gefahr für den Betroffenen entsteht, wenn du das „Geheimnis“ für dich behältst. Etwas weiter zu erzählen, was dir eine dritte Person unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut, kann deine Vertrauenswürdigkeit irreparabel beschädigen; es kann aber auch durchaus sein, dass du belangt wirst - nicht wegen Vertrauensbruchs, sondern wegen bspw. übler Nachrede - schließlich könnte das, was dir da ein „jemand“ erzählt, auch erstunken und erlogen sein. Andererseits ist es ein Unterschied, ob du etwas in gutem Glauben weitergibst oder ob böse Absicht dabei ist.

Zur Verdeutlichung ein an allen Haaren herbeigezogenes Beispiel: Patient X liegt auf Intensiv und sagt nix - kann er auch nicht. Über seine medizinische Vorgeschichte ist nix bekannt; ein Arbeitskollege des Patienten erwähnt aber dir gegenüber: er glaube, dass Patient X allergisch gegen Gummihexylophonachduallemexin sei. Dafür gibt es einen Test, und du erzählst das „Geheimnis“ dem behandelnden Arzt.

Es wird dir hier kein Mensch einen Vorwurf machen können: du hast zwar sensible Daten weitergegeben, aber erstens an die zuständige Stelle - nämlich jemanden, der genau diese Information gebraucht hat! - zweitens im guten Glauben, d.h. ohne Schädigungsabsicht, und drittens zur Abwehr einer möglichen Gefahr für die Gesundheit des Patienten. Dass die Kollegen, wenn X wieder aus dem Krankenhaus kommt, darüber möglicherweise in Streit geraten könnten, braucht dich nicht zu interessieren.

Zusammengefasst: es ist immer das höhere Rechtsgut maßgebend, bzw. das überwiegende Interesse. Wäre dem nicht so, dürfte bspw. ein Arzt, der nicht weiß, wie er seinen Patienten weiterbehandeln soll, ohne dessen ausdrückliche Einwilligung noch nicht einmal Kollegen oder Vorgesetzte zur Konsultation hinzuziehen, selbst, wenn der Patient blau anläuft und kurz vor dem Exitus steht!

Aga,
CBB