Schweigepflicht

Hallo,

meine Frage ist Folgende: Hat ein Angestellter des Gesundheitsamts eine Schweigepflicht, wie es Ärzte auch haben?

Wenn ja, wie kann ich gegen die Person vorgehen, wenn dieser seine Schweigepflicht gebrochen hat? Als Konsequenz seines Vorgehens wurde mir nahe gelegt, die Wohnung zu verlassen. Ich selber trage psychischen Schaden von den danach erfolgten Diskriminierungen (seit dem Bruch der Schweigepflicht), die dazu führen, dass ich mich in therapeutische Behandlung begeben werde und unerwartet entstehende Kosten für einen Umzug tragen muss.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
Was kann ich tun?

Brauche Euren Rat, bitte. Grüße von Paruna

Hallo Paruna,

meine Frage ist Folgende: Hat ein Angestellter des
Gesundheitsamts eine Schweigepflicht, wie es Ärzte auch haben?

Sofern es sich auf Erkenntnisse bezieht, die er aus seiner Tätigkeit als Assistent des Arztes erlangt hat: Ja. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Du vertraust dem Arzt an (bzw. es ergibt sich aus der Untersuchung), dass du an einer bestimmten Krankheit leidest; der Dritte bekommt dieses mit, da er die Arztbriefe tippt. Er erlangt somit die Erkenntnisse als Assistent des Arztes, gewissermaßen an Arztes statt, und unterliegt dadurch ebenso dem §203 StGB, auch ohne darin explizit genannt zu werden (s. http://home.debitel.net/user/neger/recht.html#schweigen). Gibt er dieses dem Arzt anvertrauten Wissen unbefugt weiter, so macht er sich nach eben jenem § strafbar.

Ausnahmen bestehen allenfalls bei meldepflichtigen Erkrankungen gemäß Bundesseuchengesetz, aber auch hier wäre es die Aufgabe des Arztes, die Meldung durchzuführen (bzw. es zu veranlassen). Wobei dein Posting sich liest, als habe jemand Wissen über deinen Gesundheitszustand mißbraucht.

Wenn ja, wie kann ich gegen die Person vorgehen, wenn dieser
seine Schweigepflicht gebrochen hat? Als Konsequenz seines
Vorgehens wurde mir nahe gelegt, die Wohnung zu verlassen.

Anwalt nehmen, da hier u.U. neben strafrechtlichen Aspekten auch zivilrechtliche Forderungen in Betracht kommen könnten. Liegt dir nur was an der strafrechtlichen Verfolgung, so erstatte Anzeige wegen Verstoß gegen § 203 StGB. Bist du sicher und kannst es beweisen (Zeugen?) gegen die betreffende Person direkt, ansonsten gegen unbekannt, dann sucht eben die Polizei die Lücke im Gesundheitsamt. Im übrigen interessiert sowas auch AG, ich kenne niemanden, der im med. Sektor arbeitet, und nicht einen entsprechenden Passus in seinem AV hat. Im allgemeinen wird es bei einem massiven Verstoß hiergegen nicht mit einer Abmahnung erledigt sein.

Ich selber trage psychischen Schaden von den danach erfolgten
Diskriminierungen (seit dem Bruch der Schweigepflicht), die
dazu führen, dass ich mich in therapeutische Behandlung
begeben werde und unerwartet entstehende Kosten für einen
Umzug tragen muss.

Siehe oben, wenn zum strafrechtlichen noch zivilrechtliches kommt würde ich unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Je nach Einkommensverhältnissen: Beratungsschein holen (mal hier im Archiv suchen oder googeln, habe auch erst hier gelernt, dass es sowas gibt).

Was kann ich tun?

Ich kann dir leider mangels juristischen Wissens mehr nicht an Tipps geben. Vielleicht hat ja noch jemand Tipps für dich. Wobei wie gesagt zu beachten ist, dass der § 203 StGB eben nicht nur für Ärzte & Co. gilt, auch wenn nur diese namentlich erwähnt sind.

Brauche Euren Rat, bitte. Grüße von Paruna

Ich habe leider nicht besonderes juristisches Wissen, was ich dir schreibe sind mein Wissen und meine Erfahrungen.

Viel Glück, Claus

Hallo Paruna,

ein Vorgehen gegen diese Person ist schon möglich, sowie auch eine evtl. Schadensersatzforderung. Bedenke aber, dass Du in jedem Fall Beweispflichtig bist und aus diesem Grunde sich ein vorgehen nur lohnt, wenn Du 100 % beweisen kannst, dass diese Person die Schweigepflicht gebrochen hat.
Solltest Du dieses nicht können, so kann ein solcher Prozess sehr schnell zum Bummerang werden.

Gruß
Rüdiger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Claus,

vielen Dank für Deine Antwort, die schon hilfreich ist. Den Link habe ich mir angeschaut, wollte Dich nun fragen, wo ich etwas zum Zivilrecht finden könnte, weil ich nicht weiß, was alles darunter fällt. Hast Du noch einen guten Linktipp für mich?
Ach ja und… ich bin nicht im Bilde, wofür steht AV und AG?

Beste Abendgrüße von Paruna

Anwalt nehmen, da hier u.U. neben strafrechtlichen Aspekten
auch zivilrechtliche Forderungen in Betracht kommen könnten.
Liegt dir nur was an der strafrechtlichen Verfolgung, so
erstatte Anzeige wegen Verstoß gegen § 203 StGB. Bist du
sicher und kannst es beweisen (Zeugen?) gegen die betreffende
Person direkt, ansonsten gegen unbekannt, dann sucht eben die
Polizei die Lücke im Gesundheitsamt. Im übrigen interessiert
sowas auch AG, ich kenne niemanden, der im med. Sektor
arbeitet, und nicht einen entsprechenden Passus in seinem AV
hat. Im allgemeinen wird es bei einem massiven Verstoß
hiergegen nicht mit einer Abmahnung erledigt sein.

Ich selber trage psychischen Schaden von den danach erfolgten
Diskriminierungen (seit dem Bruch der Schweigepflicht), die
dazu führen, dass ich mich in therapeutische Behandlung
begeben werde und unerwartet entstehende Kosten für einen
Umzug tragen muss.

Siehe oben, wenn zum strafrechtlichen noch zivilrechtliches
kommt würde ich unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Je nach Einkommensverhältnissen: Beratungsschein holen (mal
hier im Archiv suchen oder googeln, habe auch erst hier
gelernt, dass es sowas gibt).

Was kann ich tun?

Ich kann dir leider mangels juristischen Wissens mehr nicht an
Tipps geben. Vielleicht hat ja noch jemand Tipps für dich.
Wobei wie gesagt zu beachten ist, dass der § 203 StGB eben
nicht nur für Ärzte & Co. gilt, auch wenn nur diese namentlich
erwähnt sind.

Brauche Euren Rat, bitte. Grüße von Paruna

Ich habe leider nicht besonderes juristisches Wissen, was ich
dir schreibe sind mein Wissen und meine Erfahrungen.

Viel Glück, Claus

Hallo Paruna,

vielen Dank für Deine Antwort, die schon hilfreich ist. Den
Link habe ich mir angeschaut, wollte Dich nun fragen, wo ich
etwas zum Zivilrecht finden könnte, weil ich nicht weiß, was
alles darunter fällt. Hast Du noch einen guten Linktipp für
mich?

Leider nicht wirklich, der gesamte Aspekt von Schadenersatz für einen Umzug würde eben darunter fallen. Was die Verletzung der Schweigepflicht betrifft würde grundsätzlich erst mal das Strafrecht greifen.

Ach ja und… ich bin nicht im Bilde, wofür steht AV und AG?

AV = Arbeitsvertrag
AG = Arbeitgeber
Sorry für den AKüFi* :smile:

Viel Glück, Claus

(* = AbKürzungsFimmel)