Hallo,
angenommen jemand ruft bei einem Psychologen an, und versucht etwas über die Diagnose bzw. Erkrankung eines anderen herauszubekommen, um sich dieses selbst später zu nutzte zu machen, z. B. gerichtlich - stellt dieses Handeln dann ein Delikt dar. ? Wenn ja, unter welchen Paragraphen fällt sowas. ? Wären Tonbandaufzeichnung über die Bestätigung, das derjenige bei dem Arzt vorsätzlich angerufen hat, als Beweis vor Gericht zulässig. ?
Vielen Dank
Birgit
http://www.rechtspraxis.de/arzt/schweigepflicht.htm
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empf…
Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
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Hi Birgit,
die Schweigepflicht gilt für den Arzt, nur der macht sich strafbar, wenn er mit Leuten über Patienten spricht. Wer beim Arzt anruft, weil er etwas über jemanden wissen möchte, macht sich nicht strafbar, sondern ist schlicht neugierig und wird vom Arzt aufgeklärt, dass ihn das nichts angeht.
Gruß Ralf