Hallo
Ich hätte eine Frage zur Schweigepflicht.
Ärzte, Pfarrer, Priester und auch Rechtsanwälte (wenn ich mich nicht irre) unterliegen ja einer beruflichen SChweigepflicht.
Was ist aber nun, wenn diesen Leuten in der Ausübung ihres Amtes, eine schwerwiegende Mitteilung gemacht wird (Bsp. Mordgeständnis; Mordabsicht).
Ist es ihnen dann erlaubt, die SChweigepflicht zu brechen oder handelt es sich dann um ein Vergehen? Bzw. sagt unser Rechtssystem etwas dazu, wo eine schwerwiegende Mitteilung los geht, bei der man die Schweigepflicht brechen darf?
Über eine Antwort würde ich micht freuen.
Danke im Vorraus
stiftel
Nun in der Regel haben sich diese Berufsgruppen ebenfalls verpflichtet Schaden abzuwenden. Deshalb würde ich sagen, daß die Schweigepflicht nur für zurückliegendes gilt.
Hallo
Ich hätte eine Frage zur Schweigepflicht.
Ärzte, Pfarrer, Priester und auch Rechtsanwälte (wenn ich mich
nicht irre) unterliegen ja einer beruflichen SChweigepflicht.
Was ist aber nun, wenn diesen Leuten in der Ausübung ihres
Amtes, eine schwerwiegende Mitteilung gemacht wird (Bsp.
Mordgeständnis; Mordabsicht).
Ich bin zwar keine von den genannten Menschen und sowieso eine absolute juristische Laie. Allerdings bin ich Krankenschwester und unterliege auch den Schweigepflicht, wie die Ärzte, Pfarrer etc…
In der Ausbildung haben wir gelernt, daß der Schweigepflicht nicht eingahalten werden DARF, wenn damit ein schweres Verbrechen verhindert wird. Also, wenn mir einen Patient erzählt, er wird sein Bruder umbringen, bin ich VERPFLICHTET das zu melden.
Schöne Grüße,
Helena