Schweigepflicht Anwalt

Hallo, ich hatte folgenden Fall schon dargestellt, jedoch mich in der Fragestellung inhaltlich vertan. Daher bitte erneute Beurteilung meiner Frage:

fiktiver Fall:

Person A will mit B etwas bezüglich einer Umgangsvereinbarung im Trennungsfall beim Familiengericht klären. A nutzt dazu einen Anwalt um seine Wünsche zu erreichen.
B kann sich keinen Anwalt leisten und nimmt das ganze selber in die Hand.
Bei Umgangsregelungen besteht vor dem Familiengericht kein Anwaltszwang.

In einem anderen Zusammenhang (Scheidungsantrag) wurde jedoch B aufgrund des dabei geltenden Anwaltszwanges von einer Anwältin vertreten.

B hat gegenüber A und dessen Anwalt erklärt, dass in der Sache Umgangsregelung keine anwaltliche Vertretung existiert und dass Schriftverkehr an B direkt zu richten ist.

Der Anwalt von A ignoriert dies jedoch und schreibt Briefe an die ehemalige Anwältin von B. Die hat allerdings wie bereits beschrieben weder eine Vertretungsbefugnis, noch ein Mandat noch irgend etwas damit zu tun!

B weist den Anwalt A nochmals darauf hin, dass Inhalte nur mit B selbst kommuniziert werden dürfen. Dem widersetzt sich der Anwalt von A erneut und schreibt Inhalte an die ehemalige Anwältin.

FRAGE:

Begeht Anwalt A damit eine Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht, da er Inhalte eines
Streites an eine Dritte Person (ehemalige Anwältin von B) weiterleitet - gegen den offen bekundeten
Wunsch von B?

Bitte um eine kurze Info!

Danke!

Anwalt A hat vielleicht irgendwas falsch verstanden, vielleicht hat er irgendwas versust, vielleicht ein Organisationsmangel seiner Kanzlei.
Weise Anwalt A schriftlich (so richtig mit Brief, freundlicher Dreizeiler reicht) darauf hin, dass der Schriftverkehr an Dich zu gehen hat statt an eine Anwältin, die Dich in der Angelegenheit gar nicht vertritt.
Ist kein Grund, ein Fass aufzumachen.

Gruß
Wolfgang

Ich nicht. Und ich bleibe dabei: verlass den Sandkasten und kümmer Dich um die wichtigen Dinge!

Gruß
anf

Äh. Die Kommentare sind weder hilfreich noch sinnvoll.

Wenn es nicht wichtig wäre, dann würde ich hier kaum fragen. Ob das Fass bereits offen ist oder nicht wisst ihr doch garnicht.

Die Frage war nach der theoretischen rechtlichen Situation.

Wenn ihr Langeweile habt, dann postet so Sachen doch auf Facebook. Das entspricht dann eher dem Niveau!

Sie sind das eine und das andere. Niemand hat verlangt, dass sie Dir zusätzlich auch noch gefallen. Das ist allein Dein Problem.

Und das wird es auch bleiben, wenn Du Dich nicht endlich um die wirklich wichtigen Dinge kümmerst.

Gruß
anf

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Ob das Thema für mich wichtig ist oder nicht weißt du doch gar nicht!!

Jemand noch eine Idee