Hallo !
Angenommen: Ein älterer Mann hat seiner Tochter Generalvollmacht erteilt.
Dieser Mann ist an einer Krankheit verstorben.
Könnte man den angenommenen Hausarzt mit der Vollmacht von der Schweigepflicht entbinden ?
Hallo !
Angenommen: Ein älterer Mann hat seiner Tochter Generalvollmacht erteilt.
Dieser Mann ist an einer Krankheit verstorben.
Könnte man den angenommenen Hausarzt mit der Vollmacht von der Schweigepflicht entbinden ?
Hallo,
nur wenn, herauszufinden wäre ob der Patient aufgrund einer falschen Behandlung verstorben sei, oder es relevant ist für die Erbschaft, ob der Verstorbene zu dem Zeitpunkt zurechnungsfähig war.
Mann geht in dem Fall von einem mutmaßlichen Willen des verstorbenen Patienten aus.
Ansonsten gibt es keine Schweigepflichtentbindung, nicht durch erben auch nicht durch eine Vormundschaft.
Gruß