Schweigepflicht Behörde

Hallo,

eine Baubehörde gibt an Nachbarn die vollständige Kopie eines Urteils im Bussgeldverfahren gegen den Bauherrn und vertrauliche Informationen weiter, die nur den Bauherrn und die Behörde betreffen. Wie kann man die Verantwortlichen angehen? Gibt es einen Straftatbestand oder Dienstvorschriften im Beamtenrecht, die das verbieten?

Vielen Dank für die Hilfe.
Simone

Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zweckmäßigerweise beim Vorgesetzten (Bürgermeister, Landrat, je nach Dienststelle) und Kopie an die Fachaufsicht. Bei einer Gemeinde ist das in der Regel der Landrat, bei einer kreisfreien Stadt das Innenministerium des Landes, in der die Stadt liegt.