Schweigepflicht Betriebsrat

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer beschwert sich beim Betriebsrat über seinen Vorgesetzten, bzw erzählt den Betriebsrat das der Vorgesetzte gegen Betriebsvereinbarungen und Tarfifverträge verstößt ( in dem Fall haben die Arbeitnehmer 2*25 min Pause, bekommen aber nur 25 abgezogen und die anderen 25 bezahlt. Jetzt werden aber Pausen durchgearbeitet und normale weise dann auch bezahlt. Der vorgesetzte sagt aber ich schreib euch die nicht gut, weil ihr bekommt eine Pause eh geschenkt).

Fall A. Man erzählt es de mBetribesrat ohne ihm zusagen das der Arbeitnehmer anonym bleiben will.

Fall B. Man erzählt es dem Betriebsrat und das man Anonym bleiben will.

Frage 1: Muss man dem Betriebsrat sagen das man anonym beliben will?
Frage 2: Wie kann man jurustisch vorgehen wenn der Betreibsrat seine Schweigepflicht bricht?

Hallo

Der AN hat keinen Anspruch auf anonyme Behandlung seiner Beschwerde, solange sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

falls man solche Dinge dem BR erzählt, muß der BR dies idR gem. § 85 BetrVG behandeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html
Dies gehört nämlich zu seinen gesetzlichen Aufgaben.
&Tschüß
Wolfgang