Hallo citronbutterfly,
Schweigepflicht und Verschwiegenheitspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz sind verschiedene Begriffe.
Das Datenschutzgesetz schützt persönliche Daten von Menschen, hier Arbeitnehmer. Darunter fällt, eng ausgelegt, nicht dass, was ich einem BR-Mitglied anvertraue.
Die Schweigepflicht im BetrVG gibt es in diesem Sinne nicht. Der Betriebsrat bzw. das einzelne BR-Mitglied ist verpflichtet Geschäftsgeheimnisse,die Ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind und vom AG ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.
Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Betriebsratsmitgliedern.
Das ist die gesetzliche Auslegung.
Wenn ein BR-Vorsitzender so plump handelt, das ihm durch Mitarbeiter persönlich anvertraute breit zu treten, muss man sich fragen, ob hier der richtige Mann/Frau am richtigen Platz ist.
Ich würde ihn damit konfrontieren und ggf. dies nicht verschweigen. Bei der nächsten BR-Wahl> Augen auf!!
Möglich wäre noch eine Beschwerde an das BR-Gremium.
Da gibt es sicherlich BR-Mitglieder,die dies Verhalten nicht tollerieren.
Gruß wannsee