Schweigepflicht betriebsrat

mein mann ist erkrankt. der vorsitzende des betriebsrates bat um kontaktaufnahme. dies tat ich (die ehefrau, da mein mann dazu momentan nicht in der lage ist aus diversen gründen)und kontaktierte diesen menschen. nun stellte sich heraus, dass dieser betriebsratsvorsitzende im betrieb mit dritten (arbeitern) über das geführte gespräch redete und einzelne sowie unter anderen auch überhaupt nicht gesagte dinge preis gab.

wie ist das mit der schweigepflicht? dann brauchen wir doch nicht mit dem zu sprechen, wenn er keine schweigepflicht hat und es breit treten kann. das fällt doch auch unters bundesdatenschutzgesetz?

ich danke euch für eure tips, ratschläge und antworten! einen schönen abend noch :wink:

Gute Frau: der dem etc ist nicht die Sprache mit der man
Eine Andere Person bezeichnet.

Ich finde allerdings für das Verhalten des BR auch
Keine Worte. Ist das bewiesen oder auch nur Gerede.

Jedes Ding hat seine 2 Seiten. Sieht man an
Ihrer Form der Kommunikation.

Nichts für ungut.

Ralf-Giso Kutschker (BR Vorsitzender)

Sehr geehrter Herr Kutschker,
das mit „der, dem“ etc. war keine Absicht, ich werde in Zukunft darauf achten. Ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Ich habe meine Anfrage nochmal bewusst gelesen und kann auch nur sagen, dass ich diese Worte nicht genutzt habe um negativ zu schreiben bzw zu erzählen, es war einfach unbewusst.
Leider ist es kein Gerede, ich habe es schwarz auf weiß von einer Kollegin meines Mannes, welche mich per Mail angeschrieben hat und nachfragte.
Ich habe mit solchen Foren leider noch keine Erfahrung, daher möchte ich nachfragen, inwiefern Sie das meinen mit „sieht man an Ihrer Form der Kommunikation“. Ich denke, dass ich daraus lernen kann und meine Schreibweise bzw. Anfragen verbessern kann.

Ich danke Ihnen und wünsche einen schönen Abend,
viele Grüße,
Nadine Schneevoigt

Hallo Citronenbutterfly,

Als Betriebsrat ist man selbstverständlich an die Schweigepflicht gebunden und darf vertrauliche Informationen ohne die Einwilligung der betroffenen Person nicht an dritte weitergeben.
Dieser erwähnte Betriebsrat hat diese Regel grob missachtet.
An Ihrer Stelle würde ich an einen weiteren Betriebsrat gelangen und ihm sagen, dass der Betriebsratsvorsitzende vertrauliche Informationen weitergegeben hat.

Eine Andere Möglichkeit wäre, dass sie sich an die Gewerkschaft z.B. IG-Metall wenden, bei welcher ihr Mann Mitglied ist. Die Gewerkschaften haben jeweils eine Rechtsabteilung die Ihnen sicher auch weiterhelfen kann.

Gut wäre auch, wenn Sie die Vorkommnisse genau (mit Datum und involvierten Personen) für sich aufschreiben. Dann haben Sie etwas in der Hand, was sie später vielleicht verwenden können.

Ob das unter das Bundesdatenschutzgesetz fällt kann ich nicht sagen. Vermutlich gibt es auch keine schriftlichen Dokumente zu den Vorfällen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Gruss

Nicolas Esseiva

Hallo, Citronbutterfly,

im vorliegenden Fall gibt es keine besondere Schweigepflicht und auch das Bundesdatenschutzgesetz greift nicht.

Allerdings sollte der Betriebsratsvorsitzende bzw. jedes Betriebsratsmitglied über persönliche Dinge des Arbeitnehmers, die im Gespräch offenbar geworden sind, Stillschweigen außerhalb des Gremiums bewahren, es sei denn, der Arbeitnehmer erlaubt die Weitergabe oder der Betriebsrat ist gezwungen zu handeln, falls irgendwelche arbeits- oder sozialrechtliche Missstände vorliegen.

Manchen Betriebsräten fehlt eben mangels Erfahrung auch das nötige Fingerspitzengefühl.

Die Weitergabe von Internas eines Arbeitnehmers – je nach Lage des Einzelfalls – kann ggf. eine schadensersatzpflichtige Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten darstellen. Eine Strafbarkeit nach § 120 Abs. 2 BetrVG scheidet jedoch aus.

Sollte es sich jedoch um Verleumdungen handeln (Du hast so etwas angedeutet), läge die Sache etwas anders.

Ich hoffe, die Sache führt nicht noch zum größeren Streit und ich freue mich, wenn ich etwas geholfen haben könnte.

Gruß W.

Hallo citronbutterfly,

eine Antwort fällt mir nicht leicht, weil sich ein Betriebsrat in seinem Ehrenamt zum Wohle der Arbeitnehmer engagieren sollte, was durchaus mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist.

Hier drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass der Vorsitzende aufgrund einer Nachfrage der Geschäftsführung oder der Personalabteilung aktiv geworden ist. Vielleicht aufgrund einer längeren Erkrankung oder einer anstehenden Kündigung.

Es ist für mich nachvollziehbar, dass der Betriebsrat den Kontakt mit den Betroffenen sucht und oftmals sagt man seinem Betriebsrat mehr über eine Erkrankung als dem Arbeitgeber.

Nicht nachvollziehbar ist für mich, dass ein Betriebsrat Inhalte von persönlichen Gesprächen ohne Wissen und Wunsch des Arbeitnehmers an Dritte weitergibt!

Wenn ich das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) als Grundlage nehme, dann gibt es natürlich den § 79 (Geheimhaltungspflicht) und den § 120 (Verletzung von Geheimnissen), aber eher in dem Sinne, dass ein Betriebsrat ‚Betriebsgeheimnisse‘, also Informationen vom Arbeitgeber, die er nur aufgrund seiner BR-Tätigkeit erfuhr, an Dritte weitergibt.

Wobei im § 120 Abs. 2 BetrVG steht:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis eines Arbeitnehmers, namentlich ein zu dessen persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied […] des Betriebsrates […] bekannt geworden ist und über das nach den Vorschriften dieses Gesetzes Stillschweigen zu bewahren ist.“

Ich bin jedoch kein Jurist und mir ist die Bedeutung des Begriffes „Geheimnis“ i.S. dieses Gesetzes nicht bekannt.

Neben dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es natürlich auch das Strafgesetzbuch, insbesondere hier die §§ 186,187 StGB Üble Nachrede und Verleumdung, um auch ggf. auf einer anderen Ebene gegen diesen Arbeitskollegen vorzugehen.

Das Bundesdatenschutzgesetz wiederum hat da einen anderen Ansatz und bringt meines Erachtens in diesem Fall eher wenig.

Nun, ich kenne weder die Situation im Betrieb noch andere Umstände, aber ich hoffe, dass es Deinem Mann bald wieder besser geht und es auch ohne §§ und einem Anwalt zu einer Klärung kommt.

Eventuell ist ja auch ein anderes Mitglied im Gremium in der Lage hier zu helfen, oder es existiert eine Schwerbehindertenvertretung oder andere Stellen im Betrieb (auf Gesamtbetriebsrats- oder Konzernebene), die vermitteln könnten, bevor die Situation unnötig eskaliert.

So oder so: alles Gute,
Grüße,
dega

Hallo,

  1. Bist du dir sicher, dass der Herr X als BRV und nicht als Kollege oder Vorgesetzter deines Mannes oder privat als Mitarbeiter oder als Gesanter der Geschäftsführung euch besucht hat?
  2. Der Schweigepflicht durch den BR unterliegen nur „Geheimnisse“.Dashalb musst du auch darauf hinweisen, dass es eine vertrauliche Information ist. Nicht der Schweigepflicht unterliegen grundsätzlich Dinge, Sachverhalte,an die der Betriebsrat auch anders gelangen kann (z.B. vom Meister der Abteilung, etc.)
    3.Selbstverständlich unterliegt der BR auch dem BDG und alle anderen gesetzt.
  3. Der Betriebsrat einer Firma besteht nicht nur aus dem BRV und dem stellv. BRV, sondern auch aus Mitgliedern, die theoretisch den gleichen Wissenstand wie der BRV haben müssen, um aggieren zu können.
  4. Woher willst du wissen, dass der BRV was ausgeplaudert hat, was du nie gesagt hast?

… Wenn es wirklich um existensbedrohende Dinge bei euch geht, gehe bitte zum Rechtsanwalt und lasse dich beraten. Wenn ihr gewerkschaftlich organisiert seit, geht da hin, da ist die Rechtsberatung und das eventuelle Gerichtsverfahren kostenlos für euch!!!

Liebe Grüße und viel Erfolg

Sehr geehrter Herr Esseiva,
ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort.
Da alles per Mail ging, habe ich alles automatisch in Papierform. Daher ist es belegbar :smile:

Vielen Dank,
Ihnen einen schönen Abend,
Viele Grüße
Nadine Schneevoigt

Hallo Werner,
das sind viele Informationen die Du mir gegeben hast, Du hast mir sehr wohl weitergeholfen :smile: ich danke Dir.

Ich hoffe, dass es kein größerer Streit wird, jedoch werden wir es uns nicht gefallen lassen. Es war leider nicht das erste Mal.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend,
viele Grüße
Nadine

Halo Frau Schneevoigt.
Danke für die Info.

Wenn Sie das stichfest haben schlage ich folgendes
vor: bitten Sie den Herrn zu einem Gespräch ( unter neutralen Zeugen)
Und fordern Sie ihn auf dazu Stellung zu beziehen.
Sollte das nichts bringen können Sie den Arbeitgeber über das Fehlverhalten
Informieren. Ebenfalls sollte ggf ein Anwalt prüfen ob
Strafrechtlich was vorliegt und eine Zivilklage prüfen.
Unser Amt lebt davon ganz genau Vertrauensregeln zu achten.
Und da Sie keine Freigabe erteilt haben liegt hier eindeutig ein
Missachten vor.
Viel Erfolg
Gruß Kutschker

Hallo degas,
ich danke Dir sehr für die Informationen, sie haben mir sehr weitergeholfen und sind richtig interessant!

Ich weiß noch nicht, wie wir vorgehen, aber irgendwas muss ja geschehen…

Ich wünsche erstmal einen schönen Abend,
Viele Grüße,
citronbutterfly

hallo

natuerlich sind Personalangelenheiten keine Informtionen die in die Offentlichkeit gehoeren.
Wenn Sie Beweise haben und auch noch Unwahrheiten verbreitet wurden haben Sie einen Unterlasdungsanspruch.
Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt fuer Arbeitsrecht der die erfirderlichen Schritte mit Ihnen besprechen kann.
Informationen ueber Krankheiten sollten nie mit der Arbeitgeberseite besprochen werden. Das. geht niemanden etwas an.
Freundliche Gruesse

Hallo Citronbutterfly,
Juristisch bin ich nicht gerade ein Experte.
Ich denke aber auch, daß der Vorsitzende seine Schweigepflicht verletzt hat. Über persönliche Informationen hat er zu schweigen. Ich persönlich würde vielleicht - aber erst, wenn der Ärger etwas verraucht ist - das Gespräch unter vier Augen mit ihm suchen und deutlich machen, daß Du größten Wert auf die Schweigepflicht legst und es Dir sehr unangenehm ist, wenn Informationen weitergegeben werden. In Deiner derzeitigen Situation ist es vielleicht ratsam, wenn Du nicht allzuviel Kraft für einen Streit mit diesem Mann verbrauchst, sondern nur - möglichst ohne große Vorwürfe - deutlich machst, daß Du in Zukunft Verschwiegenheit willst. Evtl. war er auch einfach total nachlässig und hat seinen Mund nicht halten können. Ich würde mich fragen, ob Ihr die Unterstützung des Mannes später noch braucht und immer bedenken, was Dein Handeln für Deinen Mann bedeutet, wenn er wieder anfängt zu arbeiten. Das ist keine einfache Situation für Dich, weil der Betriebsrat ja eigentlich Dein Helfer in dieser sowieso schwierigen Zeit sein sollte - und dann sowas.
Ich wünsch Dir viel Kraft und Glück und natürlich, daß Dein Mann bald wieder gesund ist!
freundliche Grüße
Christian

hallo,
als erstes, auskünfte zur erkrankung darf weder AG voch Bertr.-Rat einfordern und diese würde ich in diesem Fall (Ehemann) auch nicht weitergeben, dieses Recht hat nur die betroffene Person, wenn diese Person es möchte!
Ansonsten, Betriebsrat ist = Gewerkschaft, ich würde sofort Beschwerde schriftliche führen und ebenso bei meinen AG beschwerde führen, das ein Betriebsrat vertrauliche Informationen gegenüber Dritten preis gibt (die betroffene Person). Als Beweismittel ein Gedächtnisprotokoll zum Sachverhalt anfertigen.
Zum Datenschutzgesetz in diesem Zusammenhang kann ich leider nicht zu beitragen.
MFG
SN

Auf jeden Fall unterliegt das mit dem Betriebsrat geführte Gespräch der Schweigepflicht.
Sowohl drückt sowohl das BDSG als auch das Betrebsverfassugsrecht aus. Dort findest Du Hinweise darauf.
Du möchtest sicher dagegen vorgehen. Dies rate ich Dir zum konkreten Zeitpunkt aber nicht, ausser wenn Deinem Mann zum jetzigen Zeitpunkt Nchteile erwachsen.

Wenn Du nochenmal mit dem Betriebsrat sprichst, würde ich darauf hinweisen, dass Dir die Weitergabe des vergangen Gesprächsinhaltes von dritten übermittelt wurde und Du das nicht möchtest.

Alles Gute für Deinen Mann!

Hallo,
der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Schweigepflichten speziell auch in persönlichen Belangen der Arbeitnehmer, die ihm bekannt werden. Es gibt zwar nur eine ausdrückliche Schweigeverpflichtung über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse; anerkannt ist aber auch eine entsprechende Anwendung in Fällen wie dem Ihren. Das Verhalten dieses Vorsitzenden ist mithin grob rechtswidrig und stellt eine Pflichtverletzung dar. Es wäre zu prüfen, ob dies kein Einzelfall ist (so man das vermag). Hat er das schon öfter gemacht, kann eine grobe Amtspflichtverletzung vorliegen, die letztlich bis zur Amtsenthebung des BR-Vorsitzenden führen kann. Tipp: Ihr Mann soll sich bei seinen Kollegen umhören, ob das nicht das erste Mal war. Weiter sollte er nach seiner Rückkehr in den Betrieb (zusammen mit einem Kollegen) mit dem Vorsitzenden über des Vorgang sprechen und diesen auffordern, das alles zu unterlassen. Gedächtnisprotokoll ist anzufertigen.

So weit

viele Grüße FK

Hallo,
hier die Gesetzgebung:

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 79 Geheimhaltungspflicht

(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86).

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der gemäß § 3 Abs. 1 gebildeten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie für die Vertreter von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigung.

Grüße Rudi

Hallo,
nach Betriebsverfassungsgesetz hat der BR nur eine Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__79.html

Trotzdem ist es natürlich keine Art vertrauliche Dinge enfach weiter zu erzählen.

Gruß
Uli

mein mann ist erkrankt. der vorsitzende des betriebsrates bat
um kontaktaufnahme. dies tat ich (die ehefrau, da mein mann
dazu momentan nicht in der lage ist aus diversen gründen)und
kontaktierte diesen menschen. nun stellte sich heraus, dass
dieser betriebsratsvorsitzende im betrieb mit dritten
(arbeitern) über das geführte gespräch redete und einzelne
sowie unter anderen auch überhaupt nicht gesagte dinge preis
gab.

wie ist das mit der schweigepflicht? dann brauchen wir doch
nicht mit dem zu sprechen, wenn er keine schweigepflicht hat
und es breit treten kann. das fällt doch auch unters
bundesdatenschutzgesetz?

hallo,

ist schon ein schwieriges thema … natürlich muss ein betriebsrat auch mit anderen über solche vertrauliche dinge reden dürfen … aber es gibt da natürlich grenzen. wo die sind, kann ich „aus der ferne“ leider nicht beurteilen. kommt immer auf den einzelfall an.
allerdings habe ich das eigentliche problem noch nicht verstanden … hat das gespräch jetzt irgendwie geschadet? oder ist es nur eine rethorische frage zum datenschutz?

Hi, unabhängig von einer wahrscheinlich bestehenden Schweigepflicht ist es natürlich ziemlich daneben, wenn der BR Informationen weiterplappert, die Du ihm im Vertrauen erzählt hast.
Ohne Details zu kennen, ist es relativ schwierig zu beurteilen, ob er damit gegen ein Gesetz verstoßen hat. U.U. ist es ja schon erforderlich oder zumindest, Informationen z.B. an das Betriebsratsgremium oder die Schwerbehindertenvertretung weiterzugeben. Das sollte dann allerdings fairerweise vorher mit dem Betroffenen - in diesem Fall also Dir - abgesprochen sein.
Wenn Du nächstes Mal ein Gespräch dieser Art führst - falls Du es überhaupt noch möchtest - wäre es gut, vorher darauf hinzuweisen, dass es „unter vier Augen“ bleiben soll bzw. abzusprechen, welche Infos an wen weitergegeben werden dürfen.
Sofern es übrigens ein Problem ist, das in der Person des Vorsitzenden liegt, Du kannst genauso gut auch mit einem anderen Mitglied des Betriebsrats sprechen. Vielleicht kann Dein Mann Dir da eine Person nennen, die er für vertrauenswürdiger hält.

Viel Erfolg und gute Besserung für Deinen Mann!
Taigahilli