Hallo citronbutterfly,
eine Antwort fällt mir nicht leicht, weil sich ein Betriebsrat in seinem Ehrenamt zum Wohle der Arbeitnehmer engagieren sollte, was durchaus mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist.
Hier drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass der Vorsitzende aufgrund einer Nachfrage der Geschäftsführung oder der Personalabteilung aktiv geworden ist. Vielleicht aufgrund einer längeren Erkrankung oder einer anstehenden Kündigung.
Es ist für mich nachvollziehbar, dass der Betriebsrat den Kontakt mit den Betroffenen sucht und oftmals sagt man seinem Betriebsrat mehr über eine Erkrankung als dem Arbeitgeber.
Nicht nachvollziehbar ist für mich, dass ein Betriebsrat Inhalte von persönlichen Gesprächen ohne Wissen und Wunsch des Arbeitnehmers an Dritte weitergibt!
Wenn ich das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) als Grundlage nehme, dann gibt es natürlich den § 79 (Geheimhaltungspflicht) und den § 120 (Verletzung von Geheimnissen), aber eher in dem Sinne, dass ein Betriebsrat ‚Betriebsgeheimnisse‘, also Informationen vom Arbeitgeber, die er nur aufgrund seiner BR-Tätigkeit erfuhr, an Dritte weitergibt.
Wobei im § 120 Abs. 2 BetrVG steht:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis eines Arbeitnehmers, namentlich ein zu dessen persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied […] des Betriebsrates […] bekannt geworden ist und über das nach den Vorschriften dieses Gesetzes Stillschweigen zu bewahren ist.“
Ich bin jedoch kein Jurist und mir ist die Bedeutung des Begriffes „Geheimnis“ i.S. dieses Gesetzes nicht bekannt.
Neben dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es natürlich auch das Strafgesetzbuch, insbesondere hier die §§ 186,187 StGB Üble Nachrede und Verleumdung, um auch ggf. auf einer anderen Ebene gegen diesen Arbeitskollegen vorzugehen.
Das Bundesdatenschutzgesetz wiederum hat da einen anderen Ansatz und bringt meines Erachtens in diesem Fall eher wenig.
Nun, ich kenne weder die Situation im Betrieb noch andere Umstände, aber ich hoffe, dass es Deinem Mann bald wieder besser geht und es auch ohne §§ und einem Anwalt zu einer Klärung kommt.
Eventuell ist ja auch ein anderes Mitglied im Gremium in der Lage hier zu helfen, oder es existiert eine Schwerbehindertenvertretung oder andere Stellen im Betrieb (auf Gesamtbetriebsrats- oder Konzernebene), die vermitteln könnten, bevor die Situation unnötig eskaliert.
So oder so: alles Gute,
Grüße,
dega