Schweigepflicht Betriebsrat

Hallo liebe Wissende,

unterliegt der Betriebsrat eigentlich einer Schweigepflicht? Wenn ja, in welchem Gesetz ist das geregelt? Im konkreten Fall hat der Betriebratsvorsitzende eine Information, die er von einem Mitarbeiter hatte, an andere Betriebsratsmitglieder weiter gegeben, obwohl ihn der Kollege um eine vertrauliche Behandlung der Information gebeten hat.

Gilt die Schweigepflicht auch „innerhalb“ des Betriebsrates?

LG,

Jil

Hallo,

die Grundsätze des BDSG gelten auch für Betriebsräte. Dazu gibt es noch spezielle Vorschriften z. B. in den §§ 30 Satz 4, 79, 83 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Strafvorschriften finden sich in § 120.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html

In § 79 Abs. 1 Satz 3 findet sich auch eine explizite Regelung für das interne Verhältnis des BR.
Aus der Logik des Kollektivorgans BR sollte aber auch so klar sein, daß ein anderes BR-Mitglied kein „Dritter“ iSd Datenschutzes sein kann, an den keine Informationen weitergegeben werden dürfen.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Abend.

Wolfgang hat recht, und dass ein BR-Mitglied gegenüber anderen BR-Mitgliedern keiner Schweigepflicht unterliegt, steht sogar explizit in §79,1 BetrVG - hier bezogen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; wird aber nach meiner Kenntnis auch im Verhältnis BR/AN angewandt (Achtung: das ist Stand ca. 2005 aus Beisitzertätigkeit, könnte also - was ich nicht glaube - inzwischen anders geworden sein).

Gruß Eillicht zu Vensre

Danke für Eure Hilfe.

Verstehe ich das richtig, dass der Betriebsratsvorsitzende die Information schon an die anderen Betriebsratsmitglieder weiter geben kann, diese dürfen dann aber die Information im Sinne der Schweigepflicht nicht weiter geben?

Gruß,

Jil

Hallo,

genau so ist es.

&Tschüß
Wolfgang