Schweigepflicht der Pfarrer bei Mord

Hallo,

gestern Abend bei Sat1 lief „Stadt, Land, Mord“.
Hier hat ein Mörder seine Tat direkt danach dem Pfarrer gebeichtet und der Pfarrer der Polizei dies auch gesagt, dass er den Mörder kennt (also kein Verurteilter, der im Knast beichtet).

Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von der Schweigepflicht entbunden werden?

Danke

Hi,

Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht
gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von
der Schweigepflicht entbunden werden?

die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Straftaten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Im Rahmen einer Güterabwägung („rechtfertigender Notstand“) KANN ein zur Verschwiegenheit Verpflichteter sich doch äußern, und wenn UNMITTELBAR eine schwerwiegende Straftat verhindert werden könnte (§§ 138, 139 StGB), gibt es sogar eine Offenbarungspflicht.

Ein Mordgeständnis fällt jedoch unter keinen dieser beiden Fälle.

Gruß,

Malte (CAVE: Ich bin kein Jurist!)

Hi,

gestern Abend bei Sat1 lief „Stadt, Land, Mord“.
Hier hat ein Mörder seine Tat direkt danach dem Pfarrer
gebeichtet und der Pfarrer der Polizei dies auch gesagt, dass
er den Mörder kennt (also kein Verurteilter, der im Knast
beichtet).

Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht
gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von
der Schweigepflicht entbunden werden?

die Schweigepflicht eines Pristers ist nicht gesetzlicher Natur (sofern man das Kirchenrecht - Gesetze, die sich eine Kirche selbst gibt - mal außen vor läßt). Insofern ist es strafrechtlich egal, was der Prister macht. Sein Schweigen ist in jedem Fall gedeckt, er braucht auch vor Gericht nicht aussagen. Ein Bruch seines Schweigegelübdes wäre aber genauso straffrei (von Seiten des Staates, was die Kirche intern macht, bleibt außen vor).
Ein Prister braucht aber nicht mal geplante schwere Straftaten anzeigen. Also selbst wenn er einen Mord noch verhindern könnte bleibt er bei schweigen straffrei, sofern er sein Wissen in seiner Eigenschaft als Seelsorger erlangt hat: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__139.html (Absatz 2).

Gruß Stefan

… und wenn
UNMITTELBAR eine schwerwiegende Straftat verhindert werden
könnte (§§ 138, 139 StGB), gibt es sogar eine
Offenbarungspflicht.

Das gilt für andere Personen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht, wie z. B. Ärzte, für Priester nicht.

Gruß
Werner