Hi,
gestern Abend bei Sat1 lief „Stadt, Land, Mord“.
Hier hat ein Mörder seine Tat direkt danach dem Pfarrer
gebeichtet und der Pfarrer der Polizei dies auch gesagt, dass
er den Mörder kennt (also kein Verurteilter, der im Knast
beichtet).
Wie schaut denn nun die rechtliche Lage aus.?
Ist der pfarrer in diesem Fall an seine Schweigepflicht
gebunden oder kann er gezwungen werden was zu sagen oder von
der Schweigepflicht entbunden werden?
die Schweigepflicht eines Pristers ist nicht gesetzlicher Natur (sofern man das Kirchenrecht - Gesetze, die sich eine Kirche selbst gibt - mal außen vor läßt). Insofern ist es strafrechtlich egal, was der Prister macht. Sein Schweigen ist in jedem Fall gedeckt, er braucht auch vor Gericht nicht aussagen. Ein Bruch seines Schweigegelübdes wäre aber genauso straffrei (von Seiten des Staates, was die Kirche intern macht, bleibt außen vor).
Ein Prister braucht aber nicht mal geplante schwere Straftaten anzeigen. Also selbst wenn er einen Mord noch verhindern könnte bleibt er bei schweigen straffrei, sofern er sein Wissen in seiner Eigenschaft als Seelsorger erlangt hat: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__139.html (Absatz 2).
Gruß Stefan