Gegen Frau Y ist eine Beschwerde beim Betriebsrat eingegangen.
Nun geht die Betriebsrätin die Situation klären.
Aber… sie geht nicht zu Frau Y sondern zu Frau X.
Ihr (X) erzählt sie den Sachstand. Frau Y selber, steht nur ein paar Meter weiter.
Betriebsrätin geht an Frau Y vorbei, begrüßt sie, sagt aber kein Wort.
Nach paar Minuten erfährt Frau Y von der Frau X über das Geschehene, über die Beschwerde, über die Drohung der Betriebsrätin. Dazu muss man sagen, dass die Betriebsrätin keinen besonders guten Kontakt mit der Frau X hat.
Frau Y will sich so was nicht gefallen lassen. Nicht die Beschwerde selbst macht sie wütig sondern die Art der Betriebsrätin.
Ist so ein Ablauf korrekt und was kann man da machen?
Hi!
nein, nein…
Gegen Frau X ist auch eine Beschwerde eingegangen. Die Betriebsrätin hat deswegen mit der X gesprochen. Sie hat sich aber keine Mühe machen wollen noch mit der Y zu reden.
Geht das so einfach?
wenn die BR’in keine sehr guten Gründe hat, die auch unmittelbar mit der Beschwerde in Zusammenhang stehen müssen, ist das eine ziemlich heikle Sache.
Y sollte das Gespräch mit der BR’in suchen und sie direkt ansprechen, ggfs. in Anwesenheit einer anderen Person, zu der Y Vertrauen hat (anderer BR ?). Ist Y das nicht möglich, bleibt auch noch der BR-Vorsitzende als Ansprechpartner.
Fruchtet das nichts, bleibt als Ultima Ratio nur noch der Blick auf § 120 Abs. 2 und 5 BetrVG. Dieser Weg sollte aber nur beschritten werden, wenn wirklich sonst nichts mehr geht.
&Tschüß
Wolfgang
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