kann mir jemand von euch sagen ob bei einem Betriebsarzt die selbe Schweigepflicht gilt wie für einen normalen Hausarzt? Oder anders gefragt, darf ein Betriebsarzt dem Chef nur sagen, dass man wirklich krank ist oder darf der Betriebsarzt dem Chef ganz gezielt sagen was einem fehlt?
Oder anders gefragt, darf ein Betriebsarzt dem Chef nur sagen,
dass man wirklich krank ist
Nicht ganz, der Betriebsarzt muß auch die evtl. Auswirkungen/Symptome dem AG mitteilen, soweit diese die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten berühren könnte.
oder darf der Betriebsarzt dem
Chef ganz gezielt sagen was einem fehlt?
Nein, keine Diagnose ohne ausdrückliche Einwilligung des AN.
Beispiel:
Ein Lagerarbeiter darf nicht mehr als 10 Kg heben. Dies darf bzw. muß der Betriebsarzt dem AG mitteilen. Ob diese Einschränkung aber z. B. auf einen Bandscheibenvorfall oder eine Kniearthrose zurückzuführen ist, geht den AG nix an.
Anderer Ansicht sind u.a. Eiermann BB 1980, 214; Sokoll BG 1981, 401 (ein konkludent oder stillschweigend erklärtes Einverständnis genügt).
Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt Autoren, die sagen: Wenn ich auf Aufforderung des Arbeitgebers zum Betriebsarzt gehe, dann bin ich auch einverstanden, dass der Betriebsarzt den Arbeitgeber über arbeitsvertragsrelevante Diagnosen unterrichtet.
Aus Erfahrung kann ich dir berichten, dass das nicht selten passiert. Die Ärzte würden das wohl auch nicht tun, wenn sie sich nicht vorher entsprechend abgesichert hätten, dass sie das dürfen.
Anderer Ansicht sind u.a. Eiermann BB 1980, 214; Sokoll BG
1981, 401 (ein konkludent oder stillschweigend erklärtes
Einverständnis genügt).
Sorry EK, aber das ist ja uralt, was Du da als Beleg anführst und allein schon von der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung überholt.
Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt Autoren, die sagen:
Wenn ich auf Aufforderung des Arbeitgebers zum Betriebsarzt
gehe, dann bin ich auch einverstanden, dass der Betriebsarzt
den Arbeitgeber über arbeitsvertragsrelevante Diagnosen
unterrichtet.
Aus Erfahrung kann ich dir berichten, dass das nicht selten
passiert. Die Ärzte würden das wohl auch nicht tun, wenn sie
sich nicht vorher entsprechend abgesichert hätten, dass sie
das dürfen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, die Rechtskenntnisse vieler Ärzte (auch Betriebsärzte) sind nach meiner Erfahrung ziemlich dürftig.
diese vermeintlich veralteten Auffassungen werden in Werken sogar aus diesem Jahr noch zitiert (z.B. Münchener Kommentar in der Auflage 2009) und ist damit eine vertretbare Rechtsauffassung. Der Arbeitsmediziner, der aufgrund dieser Auffassung Diagnosen an den AG weitergibt, kann sich nicht strafbar machen.
Es wäre daher eine Falschberatung eines AN, wenn man ihm sagt, geh ruhig zum Betriebsarzt, der unterliegt der Schweigepflicht.
Der Rat muss vielmehr lauten: Wenn Du zum Betriebsarzt gehst, untersage ihm nachweisbar, Diagnosen weiterzugeben.