angenommen ein Psychologe wird mit der Erstellung eines Gutachtens im Sorgerecht beauftragt.
Mit einem der Beteiligten des Verfahrens führt der Psychologe ein psychiatrisches Testverfahren durch, das für Patienten der Psychiatrie gedacht ist um Diagnosen zu bestätigen. Der Prozeßbeteiligte ist kein Patient der Psychiatrie.
Die Auswertung dieses Testverfahrens wird extern vollzogen (Faxdienst).
Bei dem Getesteten gibt es laut Auswertung Auffälligkeiten bezüglich einer bestimmten psychischen Erkrankung, die zuvor unbekannt war. In der Testauswertung ist immer vom „Patienten“ die Rede. Die Auswertung selber empfiehlt die Ergebnisse durch Gespräche zu prüfen um etwaige andere Gründe für die Antworten zu verifizieren. Dies geschieht nicht.
Diese Testauswertung wird nun unkommentiert an das Gericht geschickt, welches die Dokumente an alle Beteiligten (Rechtsanwälte etc.)weiterverteilt.
Das Gutachten wird Wochen später übersendet.
Hat der Psychologe damit seine Schweigepflicht gebrochen oder sich strafbar gemacht? Welche Konsequenzen hat das?
Immerhin hat er „medizinische Ergebnisse“ Laien zugänglich gemacht, die nicht in der Lage sind die Ergebnisse richtig einzuordnen.
Muss ein Mensch, bei dem eine Erkrankung festgestellt wird, nicht besonders geschützt werden?
Auch im Rahmen eines familiengerichtlichen Gutachtens?
Es wurde vom Gericht ein med. Gutachten in Auftrag gegeben bei
dem der zu Begutachtende sein Einverständis gegeben hat.
Nein, du hast es nicht richtig verstanden.
Es wurde kein med. Gutachten in Auftrag gegeben sondern ein Gutachten zur Feststellung welcher Elternteil besser für ein Kind sorgen kann.
Ist also ein psychologisches Gutachten. Ein solcher Test ist in diesem Zusammenhang zumindest fragwürdig, zumal wenn nur ein Elternteil dieses machen musste.
Relevant ist, dass ein psychiatrischer Test gemacht wurde der unkommentiert an Laien versendet wurde.
Sofern dieser Test für die Gerichtliche Fragestellung Relevanz hätte, hätten die Ergebnisse dieses Testes erst im Gutachten zur Sprache kommen dürfen. Und dies aufbereitet.
Zumindest würde ich dies so vermuten.
Anderes Bespiel:
Wenn jemand aufgrund eines Unfalles geröntgt wird, kann man die Röntgenaufnahmen auch nicht einfach den Nachbarn zeigen, weil der das Unfallopfer zufällig kennt.
Meiner Meinung nach ja. Im beschriebenen Fall wurde in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Da ist es notwendig, dass die Verfahrensbeteiligten den Inhalt dieses Gutachtens erfahren, sonst kann dieses nicht für das Verfahren berücksichtigt werden.
Ein gerichtlich bestellter Gutachter wird wohl wissen, was er andren zur Kenntnis bringen darf oder sogar muß und was unter die Schweigepflicht fällt.
Ein gerichtlich bestellter Gutachter wird sollte wohl wissen, was er
andren zur Kenntnis bringen darf oder sogar muß und was unter
die Schweigepflicht fällt.
Es ist nur die Frage, ob dieser Gutachter das wusste und sich daran gehalten hat. Der Gutachter soll ein Gutachten erstellen und keine ausgefüllten Fragebogen an med. Laien verteilen. Ein ausgefüllter Fragebogen ist nämlich kein Gutachten. Im Übrigen könnten Zweifel an der Kompetenz auftauchen, wenn sich ein Gutachter sein Bild ausschließlich aufgrund eines solchen Fragebogens erlaubt. (Wobei man den Konjunktiv im letzten Satz auch streichen kann), der in der Praxis nur in Kombination mit einer gründlichen Anamnese verwendet wird. Außerdem ist die Frage berechtigt, inwieweit der Auftrag für ein solches Gutachten eine solche Diagnosestellung überhaupt umfasst!
M.E. sollte ein fachlich kundiger Anwalt eingeschaltet werden. Zumal das möglicherweise über die Sorgerechtsfrage hinaus relevant sein kann! Es gibt genügend psych. Diagnosen, die derart stigmatisierend sind, dass eine Falschdiagnose zu erheblichem Schaden führen kann!
Es ist nur die Frage, ob dieser Gutachter das wusste und sich
daran gehalten hat. Der Gutachter soll ein Gutachten erstellen
und keine ausgefüllten Fragebogen an med. Laien verteilen.
Der Richter und die beteiligten Anwälte sind medizinische Laien. Die sollten das Gutachten doch wohl zu sehen bekommen, oder ?
Wenn du selber den Unterschied zwischen einem ausgefüllten Fragebogen und einem Gutachten nicht kennst und offenbar auch keine Kenntnis darüber hast, wie man von einem psych. Fragebogen zu einer Diagnose kommt und inwieweit ein solcher Fragebogen überhaupt ausreichend für eine fundierte Diagnose ist, wieso meinst du dann zu wissen, was die Antwort auf die Frage ist?
Wenn du selber den Unterschied zwischen einem ausgefüllten
Fragebogen und einem Gutachten nicht kennst…
offensichtlich kannte den der Gutachter als ausgewählter Fachmann auch nicht.
Am Ende gibt es da gar keinen und der Gutachter kann’s machen, wie er das will?
Wenn du selber den Unterschied zwischen einem ausgefüllten
Fragebogen und einem Gutachten nicht kennst…
offensichtlich kannte den der Gutachter als ausgewählter
Fachmann auch nicht.
Am Ende gibt es da gar keinen und der Gutachter kann’s machen,
wie er das will?
Jetzt mal ganz kurz den gesunden Menschenverstand einschalten:
Wir lassen mal den Aspekt weg, ob für eine Sorgerechtsfrage überhaupt eine evt. psych. Diagnose einfach so relevant ist und tun so als ob man das machen dürfte.
Wenn es für ein psychologisches Gutachten nur auf die Auswertung eines Fragebogens ankäme, den der zu beurteilende selber ankreuzt, dann bräuchte es keinen Gutachter mehr, dann braucht es noch nicht einmal große Vorbereitungszeit, dann könnte man das flugs am Touchscreen (oder weniger fortschrittlich mit Hilfe Zettel und Papier) vorm Eingang des Gerichtssaals lösen. Wäre eine eigentlich klasse und würde eine Menge Kosten sparen.
Fehlerquellen? Falsch positiv oder falsch negative Antworten? Vorbereitete Ausfüller? Hirngespinste! Solche Psychotests stehen schließlich jede Woche in der Brigitte - samt Auswertung…
Wir lassen mal den Aspekt weg, ob für eine Sorgerechtsfrage
überhaupt eine evt. psych. Diagnose einfach so relevant ist
und tun so als ob man das machen dürfte.
Ähm - wo genau war denn hier von Diagnose die Rede? Ich dachte, der Gutachter hätte einen Test machen lassen und den nicht mal selber ausgewertet. Für eine psychologische Diagnose ist das doch etwas dünn, oder nicht?
Wie gesagt, ich bin kein Psychologe, ich hab nur ein paar verschiedene kurz kennen gelernt. Zur Diagnose gehörte bei denen jedes mal ein persönliches Gespräch. Das gab’s hier doch gar nicht, oder?
Wenn es für ein psychologisches Gutachten nur auf die
Auswertung eines Fragebogens ankäme, den der zu beurteilende
selber ankreuzt, dann bräuchte es keinen Gutachter mehr, dann
braucht es noch nicht einmal große Vorbereitungszeit, dann
könnte man das flugs am Touchscreen (oder weniger
fortschrittlich mit Hilfe Zettel und Papier) vorm Eingang des
Gerichtssaals lösen. Wäre eine eigentlich klasse und würde
eine Menge Kosten sparen.
Genau. Das könnte ich auch. Deshalb kann das doch nicht die ganze Geschichte gewesen sein.
Gruß
loderunner
Exploration (Gespräch mit Elternteil), Test (MMPI-2), Auswertung des Tests per Faxdienst, Versendung der reinen Testauswertung an das Gericht (Text und Skalen), Versenden des Gutachtens an das Gericht (4 Wochen später), im Gutachten wörtliche Zitate aus der, fremdvollzogenen, Testauswertung als Diagnose, von den Testauswertern geforderte Abklärung der von der Norm abweichenden Antworten nicht gemacht.
„Erkanntes“ Krankheitsbild laut Testauswertung hätte sich durch Gespräche als „anders zu begründen“ erwiesen, Laien können die Ergebnisse des tests nicht einordnen > Stigmatisierung des Elternteiles.
Vielleicht ein deutlicheres Bespiel:
Ein Mensch geht zum Arzt des Veranstalters eines Marathons und lässt sich durchchecken, weil der Veranstalter ein ärztliches Attest sehen möchte.
Da man diesen Marathon machen möchte, willigt man ein.
Bei der ärztlichen Untersuchung stellt sich heraus, dass der Mensch eventuell an AIDS erkrankt ist, weil ein bestimmter Wert erhöht ist.
Der Arzt des Veranstalters teilt dem Organisationsteam mit, dass der Mensch AIDS hat. Das spielt zwar für den Marathon keine Rolle, aber der Arzt übersendet einfach die Ergebnisse unkommentiert.
Es stellt sich heraus, dass der Wert aus einem anderen Grund erhöht war und der Mensch nicht an AIDS erkrankt ist sondern ganz harmlos eine Grippe hat.
Der Arzt hatte diese Möglichkeit vielleicht im Hinterkopf, weil er Mediziner ist, der Chef des Orgateams ist Dachdecker und verlässt sich auf den Arzt. Ganz nebenbei sind die Kinder des Dachdeckers und des Menschen im gleichen Boxclub…
Ähm - wo genau war denn hier von Diagnose die Rede? Ich
dachte, der Gutachter hätte einen Test machen lassen und den
nicht mal selber ausgewertet. Für eine psychologische Diagnose
ist das doch etwas dünn, oder nicht?
Das ist genau das, was ich die ganze Zeit vertrete. Irgendwie kam aus deiner Antwort nicht raus, dass du auf der gleichen und nicht auf einer anderen Linie bist.
Der Witz ist, dass ein Fragebogen sowohl für eine Diagnose zu dünn wäre als auch nicht ausreichend für ein Gutachten.
Wie gesagt, ich bin kein Psychologe, ich hab nur ein paar
verschiedene kurz kennen gelernt. Zur Diagnose gehörte bei
denen jedes mal ein persönliches Gespräch. Das gab’s hier doch
gar nicht, oder?
Es ist ja jetzt genauer erklärt worden. Mehr siehe dort.
Exploration (Gespräch mit Elternteil), Test (MMPI-2),
Auswertung des Tests per Faxdienst, Versendung der reinen
Testauswertung an das Gericht (Text und Skalen), Versenden des
Gutachtens an das Gericht (4 Wochen später), im Gutachten
wörtliche Zitate aus der, fremdvollzogenen, Testauswertung als
Diagnose, von den Testauswertern geforderte Abklärung der von
der Norm abweichenden Antworten nicht gemacht.
„Erkanntes“ Krankheitsbild laut Testauswertung hätte sich
durch Gespräche als „anders zu begründen“ erwiesen, Laien
können die Ergebnisse des tests nicht einordnen >
Stigmatisierung des Elternteiles.
Wenn ich das richtig verstehe, hat der Gutachter also mit deutlichem Zeitabstand ein nur auf einem Fragebogen beruhendes Ergebnis mit der vermeintlichen Diagnose einer Krankheit geschickt, die eigentlich für die Diagnose erforderliche weitere Anamnese aber erst später gemacht, bei der sich dann herausgestellt hat, dass der Fragebogen zu einem falsch-positiven Ergebnis geführt hat?
Ich bin kein Anwalt, kein Mediziner! Aber m.E. liegt hier ein deutlicher Fehler beim Gutachter, wie ich weiter oben schon vermutet habe. Der Eindruck, „da ist doch was“, bleibt nach diesem Verfahren hängen und dem sollte deutlich entgegen gewirkt werden. Ich wiederhole mich: Auch, aber nicht nur im Interesse des Sorgerechtsstreits! Auch hier die Wiederholung: Das ist nichts für ein Forum, das ist etwas für einen Fachanwalt. Fachanwalt auch deshalb, weil es da auch einige gibt, die sich des Problems der Stigmatisierung nicht bewusst sind.