Hallo!
Ich bin im Moment ein wenig verzweifelt mit meiner Frage, ob Schweigepflicht eines Psychologen auch gegenüber Jugendlichen besteht.
Eigentlich fand ich im Internet viele Artikel darüber, dass ein Psychologe Informationen über die Geheimnisse seines Patienten nicht an dessen Eltern weiter geben darf, es sei denn, der Patient erlaubt dies ausdrücklich, oder es besteht eine akute Gefährdung.
Mit diesem Gedanken gehe ich, bin 16 Jahre alt, seit 3 Monaten zu einem Psychologen um die Scheidung meiner Eltern aufzuarbeiten.
Vor zwei Tagen plauderte meine Psychologin dann plötzlich Dinge gegenüber meiner Mutter aus, die diese eigentlich nicht erfahren sollte. Ich habe meiner Psychologin zwar nicht ausdrücklich gesagt, dass dies Geheimnisse seien, aber bis zu diesem Zeitpunkt ging ich davon aus, dass es ganz selbstverständlich ist, dass keine Informationen ohne meine Einwilligung weiter gegeben werden.
Dazu kam auch noch, dass meine Psychologin meine Mutter gebeten hat, meine Psychologin von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, damit diese sich über meine Probleme mit einem anderen Psychologen unterhalten könnte. Ich wurde nicht gefragt…
Als ich meine Psychologin darauf ansprach, meinte diese, da ich noch nicht volljährig sei, dürfte 1. nur meine Mutter eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterzeichnen und 2. stehe sie meiner Mutter gegenüber unter Informationspflicht.
Das Vertrauen gegenüber meiner Psychologin ist jetzt erst einmal weg, da sie mir auch noch zu verstehen gab, selbst wenn ich ihr Schweigen ausdrücklich wünschen würde, müsste sie meiner Mutter den Inhalt unserer Gespräche mitteilen.
Aus diesem Grund meine Frage: Hat meine Psychologin recht?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus.
Glg
Die Adiutrix