Schweigepflicht im Kindergarten?

Guten Tag,
wir haben folgendes Problem. Mein Sohn 4 geht in einem Kindergarten. Bei dem ersten Elterngespräch (mit Erziehern) wurde uns Mitgeteilt das unser Sohn sehr zurückgezogen den Kita-Alltag durchlebt und Sprachlich so wie Motorisch Defizite zeigen würde. Uns wurde nahegelegt ihn statt 6 besser 8 Stunden betreuen zu lassen.
Ich wollte wisse wie ich jetzt zu diesem 8 Stunden platz komme, da ich noch im Elternjahr bin und 8 Stunden ja nur Berufstätige Eltern bekommen. da meinte die Leiterin:" ach das regeln wir schon". Und schrieb eine Stellungsnahme ans Jugendamt. Als ich davon hörte wollte ich Einsicht in diese Stellungsnahme bekommen. Diese wurde mir aber verwehrt.
Beim Gespräch beim JA sprach mich die Bearbeiterin darauf an, ob es sein könne das unser Sohn Probleme mit unserer Scheidung haben könnte, es gäbe da so Sätze in der Stellungsnahme der Kita. Ich war total erschrocken darüber, da beim Elternsprechtag über sowas nicht gesprochen wurde.
Auf erneute Bitte um Einsicht meinte die Kita-Leitung wieder :„Nein, müssen wir nicht zeigen“.

Ich war dann bei unser Kinderärztin weil wie Logopädie und Ergotherapie verschrieben haben wollten. Unsere Ärztin sagt aber es bestehe kein Bedarf.

Dann habe ich mir übers Jugendamt einen Termin bei Gesundheitsamt geholt, weil ich mir von Amtsarzt eine neutrale dritte Meinung einholen wollte. Und die Kita-Leitung hat wieder ohne meines Wissens und ohne das ich weiß was drin steht eine Stellungsnahme dort hin geschickt.

Ich kann mich weder wehre, weil ich nicht weiß was drin steht, (außer dieser Andeutung von der Sachbearbeiterin im Jugendamt) noch bekomme ich von der Kita eine Kopie oder Einsicht.

Dürfen die denn so einfach an dritte Berichte schicken ohne das ich davon was weiß? Gibt es da keine Schweigepflicht von der ich die Kita entbinden müsste? Was mach ich denn jetzt?

LG Susi

Hallo Susi,

also, juristisch bin ich leider Laie, aber soviel ich weiß, bestand keinerlei Anlaß, das JA und das Gesundheitsamt „von hinten herum“ zu informieren.

Aber das finde ich nicht mal das schlimmste! Was viel schlimmer ist, dass die KITA -Leitung scheinbar etwas zu verbergen hat. War der Vater von deinem Sohn mit beim Elterngespräch? Das ein Kind auf eine Scheidung - sprich Trennung von Mama oder Papa reagiert ist völlig normal, es kommt nur darauf an wie es darauf reagiert.
Gut finde ich, dass die Sachbearbeiterin vom JA dir zumindest schon mal gesagt hat, was die in der Stellungnahme geschrieben haben.Du kannst folgendes machen, eine schriftliche Anfrage auf Einsicht in die Akte der Kita zu werfen. Nicht bei der KITA-Leitung sondern bei dem Träger der KITA! Wenn das nicht hilft, würde ich mir einen Anwalt nehmen.

lg deern50

Ach herrje, Susi, rein rechtlich kann ich dir da leider gar nicht weiterhelfen. So etwas würde es zumindest hier bei uns nicht geben, selbstverständlich können die Eltern Einsicht nehmen über alles was schriftlich über ihre Kinder festgehalten wird. Also ich würde mir überlegen, ob mein Kind in so einer Einrichtung, wo das Vertauensverhältnis dermaßen gestört ist, gut aufgehoben ist und über Alternativen nachdenken…

Wünsche dir viel Glück, vor allem für deinen Lütten, dass das alles gut ausgeht,
liebe Grüße,
Claudi

Hallo,
Also es m.E. zuerst mal keine päd. Meisterleistung wenn eine Pädagogin im Elterngespräch nicht erwähnt, dass sie der meinung ist, dass evtl. das Kind Probleme mit einer Scheidung der Eltern hat.
Eine gute Vorschul-Pädagogin spricht gerade so etwas an. Die Herausgabe an andere Behörden insbesonder Jugendamt und GEsundheitsamt, dürfe m.E. nur erfolgen wenn „Gefahr in Verzug ist“.
Also etwa eine Gefährdung desKIndeswohls vorliegt.
Ich würd auf jeden fall die Leiterin ansprehen und nach der gesetzlichen Grundlage für die Informationen an das Jugend bzw. Gesundheitsamt fragen.
Wenn dies in meinen Kiga-Bereich so laufen würde, denke ich würden die Eltern die Einrichtung wechseln.
MfG
Namenssucher

Hallo,

ja der Vater war mit zum Elterngespräch und zum JA und Gesundheitsamt auch. Wir haben ein sehr freundschaftliches Verhältnis und teilen uns auch das Sorgerecht. D.H. unser Sohn ist mal beim Vater mal bei mir, je nach Lust und Laune von unserem Sohn. Und das haben wir bei allen Stellen auch so erzählt.

LG Susi

Hallo,

wir haben natürlich auch gekündigt und ab Juli hat unser Sohn einen neuen Kita-platz. Nur haben wir halt diese 3 Monate Kündigungsfrist, die es jetzt noch heißt zu überstehen.

LG Susi

Das andere Problem ist, das die Kita keinen Träger hat. Träger ist die „Leiterin“… ich kann mich an niemanden als das JA wenden. :frowning:

LG Susi

Hallo Susi,
das Vorgehen des Kindergartens ist zwar im Interesse des Kindes, verstößt aber gegen das ‚‚Informationsfreiheitsgesetz‘‘, das bundesweit das Recht auf Akteneinsicht regelt.
( näheres findest Du bei Wikepaedia)
Da jede Kommune und jede Landesverwaltung einen Datenschutzbeauftragten bestimmen muß,kannst Du Dich auch an diesen mit Deiner Beschwerde richten.
Du kannst Dich auch schriftlich an den Träger des Kindergartens wenden und auf Dein Recht auf Akteneinsicht pochen. Es ist zumindest ein schlechter Stil,über Deinen Kopf hinweg über Dein Kind mit Dritten zu kommunizieren. Dies ist keine gute Elternarbeit, denn sie basiert nicht auf Vertrauen.
Viel Glück,
Reinhard

Guten Morgen,

die Kita - Leiterin … kann nur das „sagen“ haben, wenn die KITA privat ist. d.h. ansonsten muss ein übergeordneter Träger vorhanden sein. Schau mal auf den Vertrag den zu mit der Kita geschlossen hast.
Ich habe noch eine Idee… fahre so schnell wie möglich mit deinem Sohn zur Kur … Mutter - Kind Kur. Dort wird das Fachpersonal schnell herausfinden, ob die Behauptungen der Kita Leiterin stimmen! Gleichzeitig würde ich mich, um einen neuen Kita platz kümmern … wende dich doch mal an den paritätischen wohlfahrtsverband. Die können dir Kitas nennen mit dennen die zusammenarbeiten

lg deern50

das könnte ich nur ungenau beantworten, also zähle lieber auf andere Antworten und alles Gute für dich!

Hallo Susi,

ich hatte schone eine Antwort geschickt, aber die ist leider im Nirvana untergegangen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass da etwas völlig schief läuft.

Meines Wissens bezieht sich der Datenschutz nur auf Dritte, also Unbeteiligte.
Du bist aber am Verfahren beteiligt - du und dein Kind - also müssen die Stellen dir Auskunft geben!
Jede Stelle, die involviert ist, ist dir gegenüber Auskunftsverpflichtet.

Wenn die Kindergartenleitung das anders sieht, dann melde bei ihr an, dass du dich an die nächst höhere Instanz wendest. Es darf keiner Stellungnahmen zu deinem Kind abgeben und dich auschließen.
Desgleichen beim Jugendamt und Gesundheitsamt, wenn du da auch keine Auskünfte bekommst.

Und: es kann immer sein, dass Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen Probleme bekommen oder machen.
Das ist leider normal! Gerade DANN ist es aber wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen - die Eltern, die immer Eltern bleiben, auch wenn sie als Paar auseinander sind, die sozialen Stellen, mit denen das Kind Kontakt hat (Kindergarten/Schule), die Verwandtschaft (von beiden Elternteilseiten).
Das ist echt schwer, aber es ist im Interesse des Kindes und hilft dem Kind, diesen Wandel gesund zu überwinden und zu verstehen, dass Mama und Papa immer! Mama und Papa bleiben und die Omas und Opas auch nicht verloren gehen - und dass es im Kindergarten und in der Schule ein Umfeld gibt, welches stützt.

Wenn du die Infos nicht freiwillig bekommst, dann wende dich bitte an die Vorgesetzten - du hast ein Recht auf Auskunft!!!

Liebe und dir Kraft wünschende Grüße

Bettina

Hallo Susi,

grundsätzlich ist es so, dass der Kindergarten von ihnen ein Einverständnis braucht, um mit Dritten über die persönliche Situation ihres Kindes zu reden. Ansonsten hat die Kita eine SChweigepflicht. Es könnte aber sein, dass sie zu Beginn evtl. bei der Anmeldung bzw. bei Unterschreiben des Betreuungsvertrages eine solche Einwilligung gegeben haben.
Bitte noch mal nachsehen und nachfragen im Kiga.
Falls dem nicht so ist und in der Kita nicht weiter etwas zu erreichen ist, würde ich mich an den Träger wenden.
Machen sie sich aber nicht all zu viele Sorgen. Klar sollten Eltern wissen, was über ihr Kind geredet wird und mit wem es geschieht. Aber normal ist es so, dass alle zum Wohle des Kindes handeln und dem Kind nur das Beste wollen.

Kleiner Tipp: Kinderärtze können manchmal nicht gut beurteilen, ob Logopädie und/oder Ergotherapie nötig ist. Sie können aber Rezepte ausstellen, mit 1x Logopädie/Ergotherapie, womit dann der Logopäde bei einem Termin sehen kann, ob Bedarf besteht, um dann dem Kinderarzt eine konstruktive Stellungnahme zuschicken zu können, die dann meist eine längeres Rezept zu Folge hat.

Alles Gute
Iris

Hallo Susi,

das was Iris gepostet hat ist auch recht nahe an meiner Meinung.
Generell glaube ich, daß man Dir ja eigentlich behilflich seien wollte, um die Betreuungsstunden von denen Du sprachst zu erhöhen.
Das Problem ist, daß die Kita da einen Weg wählte, der mit Dir so nicht abgesprochen war, denn sie hat wahrscheinlich dem JA gegenüber einen erhöhten Förderbedarf angezeigt und wollte das irgendwie begründen. Bedauerlicherweise hat das anstatt zu nützen nur zu Verärgerung bei Dir geführt.
Man ging wohl, wie Iris schon sagte, von Deinem Einverständnis aus, entweder durch eine Klausel im z.B. Betreuungsvertrag , oder weil Du nach dem „wir regeln das schon !“ vermeintlich zugestimmt hast.
Insofern wäre es juristisch auch keine Verletzung der Schweigepflicht.
Das man Dir die Vorgehensweise der Kita in Deinem Fall nicht besser vermittelt hat und sich im Nachgang nicht bereit zeigt, Dir Einblick in den Briefwechsel mit dem JA zu gestatten, - das ist nicht souverän, das ist schwach.
Man wollte Dir wohl helfen, aber es ist nach hinten losgegangen.

Beste Grüße

Frank

Ich kann dir nicht wirklich helfen - ich nehme an du bist in DE zuhause, ich aber in AT. Hier ist es so, dass ohne Einverständnis der Eltern nichts geht, außer bei Gefahr im Verzug oder falls du beim Eintritt in den Kiga eine Art Vollmacht unterschrieben hast.
Ich würde mich schlau machen beim Träger des Kidergartens, wie es dazu kommen konnte.

LG
erlkoenigstochter

Hallo,

ich habe im Vertrag nachgeschaut und dort steht nicht von einer Schweigepflichtsenntbindung drin. Da die Kita einen privaten Träger hat, habe ich auch keine höhere Instanz an die ich mich wenden kann.
Ich habe jetzt unter Androhung das ich zum Anwalt erwirkt das die Leiterin mir den Bericht, den sie ans JA und ans Gesundheitsamt zuminst vorliest. Eine Kopie wurde mir wieder verweigert.
In diesem Gutachten stehen ganz unglaubliche Ding drin. Würde ich das in meine eigenen Worte fassen, würde ich sagen, Mein Sohn ist doof und kann nicht.

Er hätte angeblich Angstzustände und würde seine Hände schützend vors Gesicht halten. Er würde nicht mit Kindern spielen und könnte kaum sprechen… ich bin total geschockt. Denn seine Logopädin hat mir heute noch gesagt, er hätte wenn überhaupt Proble mit dem „Sch“ und das würde man erst mit 5 oder 5 1/2 „behandeln“.

Wie können die nur so ein Gutachten erstellen und überall hinschicken und ich kann mich nicht wehren weil ich bis heute von nichts wusste???

Susi

Hallo, 

ich habe im Vertrag nachgeschaut und dort steht nicht von einer Schweigepflichtsenntbindung drin. Da die Kita einen privaten Träger hat, habe ich auch keine höhere Instanz an die ich mich wenden kann. 
Ich habe jetzt unter Androhung das ich zum Anwalt erwirkt das die Leiterin mir den Bericht, den sie ans JA und ans Gesundheitsamt zuminst vorliest. Eine Kopie wurde mir wieder verweigert. 
In diesem Gutachten stehen ganz unglaubliche Ding drin. Würde ich das in meine eigenen Worte fassen, würde ich sagen, Mein Sohn ist doof und kann nicht. 

Er hätte angeblich Angstzustände und würde seine Hände schützend vors Gesicht halten. Er würde nicht mit Kindern spielen und könnte kaum sprechen… ich bin total geschockt. Denn seine Logopädin hat mir heute noch gesagt, er hätte wenn überhaupt Proble mit dem „Sch“ und das würde man erst mit 5 oder 5 1/2 „behandeln“. 

Wie können die nur so ein Gutachten erstellen und überall hinschicken und ich kann mich nicht wehren weil ich bis heute von nichts wusste??? 

Susi

Hallo Susi,
so genau weiss ich nicht ob du den Bericht einsehen darfst. Werde mich aber bei einer Kiga.Leiterin mal erkundigen wie sie es handhabt.Melde mich aber erst Montag wieder da Urlaubszeit ist.
Gruss Claudia

Guten Tag,
wir haben folgendes Problem. Mein Sohn 4 geht in einem
Kindergarten. Bei dem ersten Elterngespräch (mit Erziehern)
wurde uns Mitgeteilt das unser Sohn sehr zurückgezogen denKita-Alltag durchlebt und Sprachlich so wie Motorisch Defizite zeigen würde. Uns wurde nahegelegt ihn statt 6 besser 8 Stunden betreuen zu lassen.Ich wollte wisse wie ich jetzt zu diesem 8 Stunden platz
komme, da ich noch im Elternjahr bin und 8 Stunden ja nur Berufstätige Eltern bekommen. da meinte die Leiterin:" ach das regeln wir schon". Und schrieb eine Stellungsnahme ans Jugendamt. Als ich davon hörte wollte ich Einsicht in diese Stellungsnahme bekommen. Diese wurde mir aber verwehrt.
Beim Gespräch beim JA sprach mich die Bearbeiterin darauf an,ob es sein könne das unser Sohn Probleme mit unserer Scheidung haben könnte, es gäbe da so Sätze in der Stellungsnahme der Kita. Ich war total erschrocken darüber, da beim Elternsprechtag über sowas nicht gesprochen wurde. Auf erneute Bitte um Einsicht meinte die Kita-Leitung wieder „Nein, müssen wir nicht zeigen“.

Ich war dann bei unser Kinderärztin weil wie Logopädie und Ergotherapie verschrieben haben wollten. Unsere Ärztin sagtaber es bestehe kein Bedarf. :

Dann habe ich mir übers Jugendamt einen Termin bei
Gesundheitsamt geholt, weil ich mir von Amtsarzt eine neutrale dritte Meinung einholen wollte. Und die Kita-Leitung hat wieder ohne meines Wissens und ohne das ich weiß was drin steht eine Stellungsnahme dort hin geschickt.
Ich kann mich weder wehre, weil ich nicht weiß was drin steht,(außer dieser Andeutung von der Sachbearbeiterin im Jugendamt)
noch bekomme ich von der Kita eine Kopie oder Einsicht. Dürfen die denn so einfach an dritte Berichte schicken ohne das ich davon was weiß? Gibt es da keine Schweigepflicht von der ich die Kita entbinden müsste? Was mach ich denn jetzt?

LG Susi

Sozialdatenschutz ist im Sozialgesetzbuch geklärt.

Über den Datenschutzbeauftragten der Kommune / Landkreis und einen Anwalt sollte schnell Hilfe zu bekommen sein.