Schweigepflicht in d. Familienvers. d. GKV (eilt)

Hallo zusammen!
Bin ganz neu hier, deswegen erstmal ein fröhliches Hallo in die Runde. Leider bin ich aus einem nicht allzu erfreulichem Grund hier:
Ich bin als Studentin noch in der FV meiner Mutter, habe aber einen eigenen Wohnsitz. Von Zeit zu Zeit fordert die Kasse Verdienstbescheinigungen, um zu prüfen, ob ich noch berechtigt bin, in der FV zu bleiben. Kürzlich habe ich einen Antrag auf psychotherapeutische Behandlung gestellt, die Krankenkasse hat daraufhin bei meiner Mutter angerufen und nach meinem Einkommensnachweis gefragt, „um die Bewilligung bearbeiten zu können“. Meine Mutter ist natürlich nicht doof und hat mich gleich ausgefragt und weiß jetzt von meiner Therapie, was sie eigentlich nicht wissen sollte. Meine Frage ist nun:

  1. Was hat die Einkommensbescheinigung mit der Art meiner beantragten Leistung zu tun?
  2. Darf die Krankenkasse (so nebenbei) erwähnen, dass ich einen Antrag gestellt habe (auch wenn sie das nicht näher spezifiziert)?
    Ich dachte, ich hätte ein Recht auf eine eigenständiges, von meiner Mutter unabhängiges Versicherungsverhältnis trotz Familienversicherung…
    Würde mich freuen, wenn mir jemand ne Einschätzung geben könnte, ob ich da übertreibe oder ob ich mich zu recht aufrege. Werde dann nämlich auf jeden Fall bei der betreffenden Person anrufen.
    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
    Andrea

Hallo Andrea,

erstmal herzlich willkommen!!!

Zu deiner Frage:
Du Krankenkasse kann einen Nachweis verlangen, da die anstehende Behandlung vielleicht über den normalen Prüfungstermin liegt. Sie prüft daraufhin ihre Leistungspflicht und ist total normal.

Zu dem Thema der Schweigepflicht kann ich nur eines sagen: Anrufen und zusammenfalten!!! Auch wenn du in der GKV mitversichert bist, bist doch doch immerhin über 18 Jahre und somit volljährig. Keiner darf irgendetwas über deine Versicherung/Schäden erzählen, auch nicht deinen Eltern. Anders würde es sich verhalten, wenn du nicht mehr fähig wärest (Koma, geistig verwirrt, etc.) Du bist zwar eine Studentin, aber das ist wohl nicht das gleiche *g*

Ob du dort rechtliche Ansprüche hast (Schmerzengeld,etc) müßten die Rechtsexperten mal prüfen.

Gruß
Martin