Hallo,
mich würde einmal interessieren, ob Schweigepflichten, sowohl ärztliche, als auch juristische etc. auch noch nach dem Tod der betreffenden Person gelten?
Sofern das so sein sollte, kann dies irgendwie aufgehoben werden, von Verwandten zum Beispiel?
Oder können Schweigepflichten rechtlich aufgehoben werden, wenn dadurch die Möglichkeit besteht beispielsweise einen Mordfall, oder auch andere Delikte aufzuklären?
MÜSSEN diese in einem solchen Fall vielleicht sogar aufgehoben werden, oder kann der Schweigende selbst entscheiden, ob er sein Schweigen in diesem Fall brechen möchte, ohne dafür zu Rechenschaft gezogen zu werden?
Liebe Grüße
Hallo,
mich würde einmal interessieren, ob Schweigepflichten, sowohl
ärztliche, als auch juristische etc. auch noch nach dem Tod
der betreffenden Person gelten?
Ja, hierzu ein Link:
http://www.weberundpartner.de/urteile/olgnaumb091220…
Gruß
Tina
hm… dankeschön für den Link.
Allerdings muss ich zugeben, damit nicht allzuviel anfangen zu können. Ich werde aus dieser juristischen Sprache einfach nicht schlau ?
Gruß
Juliane
Knapp gesagt:
wenn es im Interesse des Erblassers wäre, kann die Schweigepflicht aufgehoben werden.
Gruß
Tina
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