Eine Bekannte möchte von der GKV in die PKV wechseln. Allerdings hat sie eine Psychotherapie hinter sich. Sie war nicht unbedingt seelisch krank, sondern suchte eher das (Fach)-Gespräch.
Wird sie bei Antrag in eine private Krankenversicherung abgelehnt, wenn sie das angibt?
Was geschieht wenn sie das verschweigt?
Wie weit eruieren die Gesellschaften?
Muß man die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
(Ich glaube ja!)
Was könnte passieren wenn es später auffliegen würde?
Ich habe ihr zu Ehrlichkeit geraten war das falsch?
Wen sie nicht nur Geld in die Versicherung einbezahlen will, sondern auch Leistungen erhalten will, dann sollte sie die Angaben wahrheitsgemäß machen.
In den Verträgen ist soieso die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht enthalten. Sollte also der Hausarzt von der therapie wissen, wird sie sowieso entdeckt.
Zudem scheint mir das so wie du die Fragen formuliert hast, bereits in die richtung der absichtlichen Täuschung zur erschleichung von Vorteilen zu gehen. wegen nen paar Mark?
gruss
winkel
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Dank dir, eigentlich denke ich auch so. Nur das wegen „ein paar Mark“ kann ich nicht so stehen lassen, es handelt sich immerhin um monatlich 200 Euro, für einen Normalverdiener wohl eine
Menge Geld! Den Vorzug der Möglichkeit zur PKV stammt aus Auslandsarbeit/Grenzgängertätigkeit.
Allerdings hat sie eine Psychotherapie hinter sich. Sie war
nicht unbedingt seelisch krank, sondern suchte eher das
(Fach)-Gespräch.
Für eine psychologische Behandlung gibt es immer eine
Diagnose. Man muss hier deutlich von psychosomatischen Krankheiten und eben solch einem gelegentlichen Besuch unterscheiden. Natürlich wird der Krankenversicherer das Risiko abschätzen wollen… aber ich bin der Meinung, dass es keine größeren Probleme aufwerfen sollte.
Wird sie bei Antrag in eine private Krankenversicherung
abgelehnt, wenn sie das angibt?
Sie muss es angeben. Sonst kann der Versicherer beim Einbehalten der gezahlten Prämie die gezahlten Leistungen zurückverlangen, wenn er den Vertrag anficht oder von ihm zurücktritt.
Was geschieht wenn sie das verschweigt?
Sie oben. Zum einen stellt es eine Obliegenheitsverletzung dar und zum anderen wäre das BGB hinzuzuziehen… (Anfechtung wegen Arglistigkeit).
Wie weit eruieren die Gesellschaften?
Fragen im Antrag…
Muß man die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
(Ich glaube ja!)
Ja…
Was könnte passieren wenn es später auffliegen würde?
Hallo,
hab einen solchen Fall gehabt, nur das der Vesicherungsnehmer mir dies nicht gesagt hat , und es ist rausgekommen und ab Beginn storniert worden.
der Bereich war da im Psychologischedn passieren kann sehr gross sein kann. Alles kann darauf abgeleitet werden.
Gruß Anno
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weiß berufsbedingt von einigen Fällen, in denen es hierum ging. War, wenn es nicht gerade chronische Erkrankungen oder Dinge mit hoher Wiederholungswahrscheinlichkeit ging, eigentlich kein Problem. Also einfach wahrheitsgemäß antworten und sehen, was passiert. Will die eine Kasse nicht, gibt es genug andere. Verschweigen ist auf jeden Fall dringend abzuraten!
Gruß vom Wiz
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