Schweigepflicht VERSICHERUNG?

Hallo,

bin am september beamtenanwärter.

Jetzt habe ich mir schon zwei angebote eingeholt. ich hatte eine vorerkrankungen weswegen ich nie in behandlung war und mein arzt hat mir auch alles bestätigt. naja ich hab mit der zweiten versicherung darüber gesprochen und sie meinte es nicht anzugeben, da nix abgerechnet wurde usw…ist ja auch alles schön und gut. jetzt habe ich die leistungen verglichen und gemerkt das doch die andere versicherung besser ist. ich will also die zweite nicht mehr, also müsste ich zurücktreten. jetzt habe ich meine bedenken wenn ich zurück trete das die frau mich in die pfanne haut, weil ihre bekannte auch auf dem amt arbeitet…eigentlich darf sie soetwas ja gar nicht, sie hat ja schweigepflicht. im grundsatz habe ich nix zu befürchten, behaupten kann man viel aber nicht das es da probleme gibt. und JA ich habe schon einen antrag weggeschickt mit ihr, wie kann ich ihr am besten erklären das mir das zu teuer ist ohne das sie sauer ist?

Hallo,
grundsätzlich kann man den gestellen Antrag innerhalb der Rücktrittsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dort kann die zuerst gewählte Versicherung auch kein Problem entstehen lassen, zumal sie ja überhaupt nicht weiss, welche Versicherung dann gewählt wird. Grundsätzlich wäre ich allerdings sehr sehr vorsichtig mit diesen Gesundheitsangaben und den Aussagen, dass man gewisse Dinge nicht angeben muss. Dies ist schnell mal gesagt, damit der Vertrag zustande kommt und die Provision ausgezahlt wird. Im Leistungsfall ist es dann so, dass der Kunde blöd da steht und der Vertreter nichts von seiner vorherigen Aussage wusste. Sicherheitshalber würde ich diese Bestätigung des Arztes mit einreichen aus der die Diagonise hervorgeht, aber kein Behandlungsbedarf besteht. Damit bist Du auf der sicheren Seite, weil die Versicherung Kenntnis von der nicht zu behandelnden Vorerkrankung hat und im Nachhinein nichts wegen arglister Täuschen vielleicht prüfen könnte. Ich bin ja selbst Vertreterin und sage meinen Kunden immer, dass sie bitte in den betreffenden Zeiträumen genau überlegen sollen, ob mal was war und man besser etwas zuviel angibt, als dass es nachher Schwierigkeiten mit den Erstattungen gibt. Hoffe, geholfen zu haben.
Viele Grüsse

hallo eumel2004,
sorry erstmal dass ich jetzt erst reagiere und ich hoffe es ist nicht zu spät.

was, sage ich wie wem = ehrlich währt am längsten: du musst später damit rumlaufen wenn du rumgedruckst hast und nicht derjenige dem du etvl. etwas vorgeflunkert hast. sag ihr wie es ist, dann bist du erstens mit dir selbst im reinen und zweitens hole die info schriftlich an deine erste versicherung nach. wenn später mal ein leistungsfall eintritt und es kommt dann alles an tageslicht hast du nicht die besten karten…

du willst der zweiten nicht wehtun und es ihr durch drumherum reden beibringen. tue deiner versicherung auch nicht weh und sage ihr ebenfalls die wahrheit…

du hast vorvertragliche anzeigepflichten, wenn du diese verletzt musst du dich auf kürzungen im schadenfall einstellen oder sogar dass die versicherung vom vertrag zurücktritt.

Der Ball liegt bei Dir… spiele ihn…