Schweigepflicht vs. Auskunftswille

Hallo Mediziner,
der Sinn und Zweck einer ärztlichen Schweigepflicht ist mir soweit durchaus einleuchtend.

Was aber ermöglicht es mir eine ärztliche Auskunft zu einer bestehenden medizinischen Indikation innerhalb der Familie zu erhalten, wenn die betroffene Person die medizinische Bezeichnung selber nicht kennt und mir aus persönlichen Gründen hierfür auch keine Erlaubnis erteilt bzw. auf meine Schreiben nicht antwortet?

Der betreffende Arzt beruft sich jedenfalls auf seine Schweigepflicht. Ein gerichtliches Erwirken erscheint mir hierbei unter der Betrachtung Kosten etwas zu groß, da ich aus Erfahrung weiß, wieviel eine solche Auseinandersetzung mit der Person kosten würde.

Grüße
Marco

Hallo,

auch wenn Du alles Geld der Welt anlegen würdest - Du hast schlicht und einfach gar keine Möglichkeit Auskünfte zu bekommen, schon gar nicht mittels eines Gerichtes.

Die Schweigepflicht ist extrem weitgehend und wird äußerst ernst genommen. Wenn der Patient also nicht möchte daß Du etwas erfährst ist das für alle Beteiligten bindend.

Da sich einige Mediziner selbst mit recht harmlosen, allgemein gehaltenen Aussagen schon in arge Probleme manövriert haben, wird man dir garantiert keine Auskunft geben - wenn man schlau ist. Und ein Gericht wird dir erst Recht nur attestieren daß es dich nichts angeht, wenn der Patient das nicht möchte.

Also nimm es einfach hin weil jedes Bestreben, etwas herauszufinden, nur unnötige „Liebesmüh’“ sein wird.

Gruß,

MecFleih

Hallo Mec,

der Arzt meinte ein Verfahren gegen ihn.

Und was nun tun? Immerhin betrifft es ebenso meine Gesundheit.

Gruß
Marco

Hallo

der Arzt meinte ein Verfahren gegen ihn.

Und was nun tun? Immerhin betrifft es ebenso meine Gesundheit.

Das verstehe ich nicht genau. Was genau ist los?

MecFleih

Hi!

der Arzt meinte ein Verfahren gegen ihn.

Ich weiß zwar nicht, was du damit meinst (was für ein verfahren und wieso?), aber zu dem hier:

Immerhin betrifft es ebenso meine Gesundheit.

…solltest du uns mehr Infos liefern, dann sind genauere Aussagen möglich.
Beispielsweise würde es die Situation etwas (nicht völlig, aber etwas!) ändern, wenn es sich dabei um wichtige Erbkrankheiten handelt oder um gravierende ansteckende Krankheiten oder ähnliches.
Wenn deine Gesundheitsprobleme jedoch nur aus Magendrücken vor Sorge bestehen, ändert sich wohl nix :wink:

Gruß,
Sharon

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Hi!

der Arzt meinte ein Verfahren gegen ihn.

Ich weiß zwar nicht, was du damit meinst (was für ein
verfahren und wieso?), aber zu dem hier:

Immerhin betrifft es ebenso meine Gesundheit.

…solltest du uns mehr Infos liefern, dann sind genauere
Aussagen möglich.
Beispielsweise würde es die Situation etwas (nicht völlig,
aber etwas!) ändern, wenn es sich dabei um wichtige
Erbkrankheiten handelt oder um gravierende ansteckende
Krankheiten oder ähnliches.
Wenn deine Gesundheitsprobleme jedoch nur aus Magendrücken vor
Sorge bestehen, ändert sich wohl nix :wink:

Besser hätte ich es nicht formulieren können. Ich schließe mich dieser Meinung in vollem Umfang an :smile: