Schweigepflichtsentbindung nur für genannte Krankheiten, Bzw. für den Sachverhalt dienliche Fragen für Max. 3 Monate.
Muss man natürlich nicht abgeben, ist ein freies Land und genau darum wird die Krankenversicherung Antrag ablehnen, falls es darum überhaupt geht.
Bei Anspruch aus dieser KV muss der Versicherer natürlich auch genau zu diesem Anspruch Schweigepflichtentbindung einfordern.
Soll etwas verschwiegen werden? Würde ich lassen.